Industrie begrüßt Forcierung der digitalen Antragstellung des Arbeitslosengelds

IV-GS Neumayer: Wichtiger Schritt Richtung Digitalisierung im AMS – Vorrang der elektronischen Antragstellung und Kommunikation bietet Vorteile für AMS und Arbeitssuchende

„Die gesetzliche Priorisierung der digitalen Antragstellung auf Arbeitslosengeld ist zu begrüßen und bringt das AMS einen wichtigen Schritt weiter im Bereich der Digitalisierung. Es ist zwar jetzt schon möglich, den Antrag digital zu stellen, aber eine gesetzliche Priorisierung trägt dazu bei, dass diese Möglichkeit noch intensiver genutzt wird. Diese Weiterentwicklung bringt für alle Beteiligten Vorteile und trägt dazu bei, dass Beraterinnen und Berater künftig mehr Zeit für Beratung und Vermittlung haben“, zeigt sich Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich des heute in Begutachtung gegangenen Gesetzesentwurfes erfreut.

Die Industrie hat sich bereits wiederholt dafür ausgesprochen, die Digitalisierung im AMS voranzutreiben und die Chancen, die diese bietet zu nutzen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld über das „eAMS-Konto“ entlastet nicht nur die Beraterinnen und Berater des AMS, sondern bringt auch viele Vorteile für die Arbeitssuchenden, die sich so Behördenwege und bürokratischen Aufwand sparen. Positiv sieht die Industrie auch die gesetzliche Priorisierung der weiteren digitalen Kommunikation über das „eAMS-Konto“, wie die digitale Übermittlung von Vermittlungsvorschlägen. „In Zeiten von Digitalisierung muss eine Organisation wie das AMS am Puls der Zeit sein. Es ist erfreulich, dass die Chancen des Digitalisierungsprozesses im AMS genutzt werden und die Leistungen und Angebote des AMS verstärkt auch digital organisiert und angeboten werden“, so Neumayer abschließend. 

Industriellenvereinigung
Marlena Mayer
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