Kocher: Antrag auf Arbeitslosengeld in Zukunft überwiegend digital

Entsprechendes Gesetz ab heute in Begutachtung

Aktuell können arbeitssuchende Personen das Arbeitslosengeld auf zwei Arten beantragen: online über das sogenannte „eAMS-Konto“ oder persönlich vor Ort in jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS. Nun soll diese Antragsstellung weiter digitalisiert und Behördenwege reduziert werden. Der elektronische Weg wird gesetzlich priorisiert und ausgebaut. Dadurch soll den AMS-Beraterinnen und -Beratern mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen. Das BMAW hat am heutigen Donnerstag eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können das Arbeitslosengeld weiterhin vor Ort beim AMS beantragen.  

„Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen. Gleichzeitig werden die AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet, wodurch mehr Zeit für die Kernserviceleistung des AMS, also die effektive Beratung und Vermittlung, bleibt“, betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.  

Konkret sollen mit der Neuerung Antragsstellungen überwiegend online über das eAMS-Konto stattfinden. Personen, die nicht über die technischen Möglichkeiten dazu verfügen, können jedoch nach wie vor in den regionalen Geschäftsstellen vor Ort um einen Antrag ansuchen. Bei den persönlichen Anträgen vor Ort kann in Zukunft auch gänzlich auf Papierformulare verzichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen dazu vorliegen. Antragsstellende werden nämlich vor Ort bei der digitalen Antragsstellung unterstützt und beraten.  

Darüber hinaus soll die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden in Zukunft generell digital stattfinden. Künftig erfolgen rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, wie unter anderem Vermittlungsvorschläge, über das eAMS-Konto. Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die über ein eAMS-Konto verfügen, sind dazu verpflichtet, das Online-Konto mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge zu prüfen.  

„Mit dieser Gesetzesänderung geht das AMS konsequent einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und lädt seine Kundinnen und Kunden ein, diesen Weg mitzugehen. Die meisten Kundinnen und Kunden des AMS sind bereits heute gewohnt, die Leistungen und Angebote des AMS digital zu nutzen. Da war es nur ein logischer Schritt, auch die Antragstellung fürs Arbeitslosengeld so zu gestalten, dass sie von allen Personen, denen es möglich ist, digital genutzt wird. Um unseren Kundinnen und Kunden den Zugriff auf das eAMS-Konto so leicht wie möglich zu machen, arbeiten wir aktuell daran, das Bedienen dieser Anwendung über alle digitalen Endgeräte möglich zu machen“, kündigte AMS-Vorständin Petra Draxl an. 

„Mit der elektronischen Antragstellung werden für arbeitssuchende Person verschiedene bürokratische Schritte zusammengefasst – nämlich die Arbeitslosmeldung, die Abholung eines Antrages und dessen spätere Abgabe beim Arbeitsmarktservice – die bisher ein persönliches Erscheinen verlangt haben. Die gesetzliche Priorisierung einer digitalen Gestaltung von Prozessen im AMS und die Modernisierung des eAMS-Konto ermöglichen somit einen laufenden Ausbau zum attraktiveren und serviceorientierten Kanal, der entsprechende Vorteile für arbeitssuchende Personen bietet“, so Kocher weiter.  

Der entsprechende Gesetzestext ist heute in Begutachtung gegangen. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 21. April.  

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