Hartinger-Klein: „Keine Freigabe der ELGA-Daten seitens BMASGK“

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz will Abänderungsantrag zum Schutz der ELGA-Daten einbringen

Wien (OTS/BMASGK) – Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein lehnt Weitergabe der ELGA-Daten zu Forschungszwecken entschieden ab.****

„Seitens des BMASGK wird es definitiv keine Freigabe zur Weitergabe der ELGA-Daten, insbesondere für Forschungszwecke,geben. Wie Justizdaten und das Strafregister müssen ebenso ELGA-Daten im Forschungsorganisationsgesetz ausgeschlossen werden. Wir werden daher einen Abänderungsantrag einbringen, um diese hochsensiblen Gesundheitsdaten zu schützen. Eine missverständliche Formulierung im Forschungsorganisationsgesetz wurde von uns bereits in der Begutachtung strikt abgelehnt. Wie im ELGA-Gesetz geregelt, werden auch künftig nur die Patienten selbst und ausschließlich die tatsächlich behandelnden Ärzte ELGA-Daten abfragen dürfen. Die Patienten können immer kontrollieren, wer Einsicht auf ihre Daten hat.“ Die ELGA-Gesundheitsdaten werden auch nur in Österreich gespeichert.(schluss)

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
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