Karas: “Keine Klageindustrie nach US-Vorbild”

EU-Kommission will Sammelklagen nach US-amerikanischem Opt-out-Modell/Hohe Anfälligkeit für Missbrauch

Brüssel (OTS) – 11. April 2018 (ÖVP-PD) “Wir sind für die Stärkung der Konsumentenrechte und Sammelklagen können dafür ein geeignetes Instrument sein. Aber wir wollen keine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild. Wir müssen mit Augenmaß vorgehen und dürfen nicht unsere bewährten Rechtsgrundsätze über den Haufen werfen”, sagt der Europaabgeordnete Othmar Karas zum heutigen Vorschlag der Europäischen Kommission, Sammelklagen nach US-Vorbild einzuführen.

Die Kommission schlägt vor, dass bestimmte Non-Profit-Organisationen Massenklagen für eine angenommene Anzahl an potenziell Geschädigten anstrengen können, ohne die Betroffenen vorher zu fragen (“Opt-out-Modell”). Zudem soll die Beweislast nur beim beklagten Unternehmen liegen (“Discovery-Modell”). “Das lässt findigen Anwälten großen Spielraum für horrende Fantasie-Klagebeträge und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor”, sagt Karas. “Millionen- oder sogar milliardenschwere Massenklagen für eine fiktive Anzahl von angeblich Geschädigten darf es nicht geben.”

“In Österreich und in den meisten anderen europäischen Staaten muss es vom Rechtsgrundsatz her fassbare Kläger geben, in dessen Namen ein Verfahren angestrengt wird. Eine Schadensersatzklage kann nicht einfach so aus der Luft gegriffen werden”, sagt Karas. “Eindeutige Garantien gegen den Missbrauch von Sammelklagen sind unerlässlich.”

“Konzerne müssen selbstverständlich für Schäden geradestehen, die sie manchmal sogar wissentlich verursachen. Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen ist ein Beispiel dafür”, sagt Karas. “Aber mit ihrem heutigen Vorschlag schießt die Kommission übers Ziel hinaus. Sie selbst hat Leitlinien herausgegeben, die das sogenannte Opt-Out-System als unzulässig beschreiben. Warum sie jetzt gegen ihre eigenen Regeln verstößt, ist mir ein Rätsel. Diesen Vorschlag lehnen wir ab.”

Bisher hatte die Kommission immer das Opt-in-Modell vertreten, bei dem sich Geschädigte einer Klage anschließen müssen, um vertreten zu werden. Beim Opt-out-Modell müssten sich Betroffene melden, um explizit nicht vertreten zu werden.

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