„Konkrete Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung von herausragender Bedeutung für heimische Forschung“

Forschungsratsvorsitzender Hannes Androsch warnt vor Gefährdung des Forschungs- und Innovationsstandortes Österreich

Wien (OTS) – Im Zuge der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht der Rat für Forschung und Technologieentwicklung dringenden Handlungsbedarf, die in der DSGVO vorgesehene Möglichkeiten für den Bereich Wissenschaft und Forschung zu nutzen.

Ziel des Datenschutz-Anpassungsgesetzes für Wissenschaft und Forschung muss aus Sicht des Ratsvorsitzenden, Dr. Hannes Androsch, „die Schaffung einer ausgewogenen Balance zwischen bestmöglichem Schutz personenbezogener Daten einerseits und klaren Rahmenbedingungen für den Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort Österreich andererseits sein. Wissenschaft und Forschung sind ergebnisoffene Prozesse – ein Umstand, dem bereits in der Datenschutz-Grundverordnung Rechnung getragen wurde, in dem auf die ‚Verarbeitung personenbezogener Daten im Dienste der Menschheit‘ bzw. zur Erleichterung der wissenschaftlichen Forschung‘ hingewiesen wurde.“ Vor allem die Frage der Registerforschung ist hier von Bedeutung: „Diese sollte nicht durch die Herausnahme einzelner Bereiche verwässert werden.“

Das Datenschutz-Anpassungsgesetz für Wissenschaft und Forschung, durch das die DSGVO konkretisiert werden soll, ist aus Sicht des Forschungsrates ein wesentlicher Bestandteil, um eine Absicherung der universitären und außeruniversitären Forschung in Österreich zu ermöglichen. Andernfalls hätte dies massive Auswirkungen auf den Forschungs- und Innovationsstandort Österreich und negative Konsequenzen für viele Themen und Grundlagenforschungsbereiche wie beispielsweise Medizin, Industrie 4.0 und Umweltthemen. Die unverhältnismäßig schwierige Auskunftserteilung würde die Forschungsarbeit erheblich bürokratisieren und eine signifikante Verlangsamung der Prozesse bewirken. Tatsächlich würde jede inhaltliche Einschränkung der Ergebnisoffenheit in der Grundlagenforschung zu einem de-facto-Verbot führen.

Rat für Forschung und Technologieentwicklung
DI Dr. Ludovit Garzik
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