IM NAMEN DER REPUBLIK

HERWIG GÖTSCHOBER URTEILSVERÖFFENTLICHUNG

Wien (OTS) – „IM NAMEN DER REPUBLIK

Durch den am 9.11.2018 auf der Website wien.gruene.at sowie als APA-OTS-Aussendung OTS0040 5 CI 0290 GKR0001 veröffentlichten Text mit Titel: „Ellensohn / Grüne Wien: Neonazi-Codes als Telefondurchwahl im Hofer-Verkehrsministerium“, dem weiteren Titel:
„Durchwahl 8818 im Verkehrsministerium: Wurde Herwig Götschober am 8.8. 18 Jahre alt?“ sowie der weiteren sinngemäßen Behauptung, der Antragsteller verwende bewusst die Neonazi-Codes 88 (Heil Hitler) und 18 (Adolf Hitler) als telefonische Durchwahl im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, wurde jeweils in einem Medium im Hinblick auf den Antragsteller Herwig GÖTSCHOBER der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 MedienG). Der Grüne Klub im Rathaus als Medieninhaber wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abt. 111, am 9.5.2019″

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