Anderl zu Vatertag: „Her mit Rechtsanspruch auf den Papamonat!“

Bürokratische Hürden beim Familienzeitbonus noch vor der Wahl beseitigen

Wien (OTS) – „Alle im Parlament vertretenen Parteien wollen ihn, daher gibt es keinen Grund, den Papamonat aufzuschieben“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl anlässlich des Vatertages. „Wie der Papamonat funktioniert, ist auch klar: Rechtsanspruch auf Freizeit gegenüber dem Arbeitgeber, Kündigungsschutz und eine einkommensabhängige Geldleistung aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Auch die bürokratischen Hürden der jetzigen Regelung, des sogenannten „Familienbonus“, müssen beseitigt werden: Nur weil Kind und Mutter ein paar Tage im Spital sind, ist der gemeinsame Haushalt noch nicht aufgelöst! Derzeit verlieren Väter ihren Anspruch auf den Familienzeitbonus, wenn sie eine Betreuung im Spital nicht nachweisen können. Das ist eine Zumutung, die noch vor der Wahl beseitigt werden muss.“

Statt eines Papamonats gibt es in Österreich derzeit nur den „Familienzeitbonus“: Wenn der Partner oder die Partnerin nach der Geburt des Kindes bei Mutter und Kind bleibt, erhält er oder sie 700 Euro. Diese 700 Euro werden allerdings vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen und man bekommt sie auch nur, wenn man vom Arbeitgeber unbezahlt freigestellt wird. Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber oder Kündigungsschutz gibt es keinen. Daher wird der Familienzeitbonus kaum in Anspruch genommen.

Väter, die den Familienzeitbonus trotzdem in Anspruch nehmen wollen, müssen erst einmal etliche bürokratische Hürden überwinden, wie ein Fall aus der AK Beratung zeigt: Herrn M.s Antrag auf den Familienzeitbonus wurde abgelehnt. Weil der Spitalsaufenthalt von Frau und Kind nicht als Zeit gewertet wurde, die Herr M. mit seiner Frau und seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebte. Dabei wiegte und wickelte Herr M. sein Baby genauso, als wenn Mutter und Kind das Spital am Tag der Geburt verlassen hätten können – und noch mehr: Die Eltern sind ja auch schon im Spital hauptverantwortlich für das Kind. Doch die Mutter musste gleich nach der Geburt operiert werden, die ersten Stunden versorgte Herr M. das Neugeborene. Damit die Operationswunde gut verheilen konnte, durfte Frau M. sich nicht so bewegen, wie es z.B. notwendig ist, um ein schreiendes kleines Baby durch Wiegen zu beruhigen. Herr M. erzählt: „Es ging meiner Frau wirklich nicht gut. Ich habe mich um meine Kleine genauso gekümmert, wie ich es später zuhause gemacht habe.“ Danach ging er nur zum Schlafen nachhause.

Trotzdem wurde der Antrag auf den Familienzeitbonus abgelehnt. Auch den Antrag nachträglich zu korrigieren, ist nicht möglich. Die Bürokratie erlaubt in diesem Fall nicht den kleinsten Irrtum.

Anderl: „Die sogenannte Reparatur sieht jetzt so aus, dass der Vater nachweisen muss, sich vier Stunden am Tag im Spital um Baby und Mutter gekümmert zu haben. Wer soll ihm das bestätigen? Das völlig überlastete Pflegepersonal? Das ist nur eine weitere, völlig realitätsfremde, bürokratische Hürde.“

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