Initiative Denkmalschutz: Abriss Brauerei Guggenthal bei Salzburg – Ein systemischer Frevel im Denkmalschutzgesetz!

Abbruch nach Großbrand im Juni letzten Jahres scheint jetzt fix. Bundesverwaltungsgericht hat letzten Einspruch abgewiesen. Denkmalschutzgesetz braucht Novellierung!

Wien (OTS) – Viel zu leicht dürfen nach Unglücksfällen historische Gebäude in Österreich abgerissen werden. Ob Wasserschäden im Winter oder Brände im Sommer, die Ursachen für schwere Schäden an denkmalgeschützten Objekten können vielfältig sein. Mit großer Sorge beobachtet unser Verein seit langem, wie rasch aus solchen Unglücksfällen Vorteile für Immobilienentwicklungen gezogen werden können. Zwar wurde bereits Brandstiftung wenige Wochen nach dem Feuer beim Brauereigebäude Guggenthal (Gemeinde Koppl) bestätigt, doch ohne Ausforschung der Schuldigen kann das Bundesdenkmalamt keinen Wiederaufbau erzwingen (vgl. § 36 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).

Ende des Anreizsystems für Unglücksfälle!

Ob diese Unglücke zufällig, fahrlässig oder absichtlich geschehen, keinesfalls dürfen sich daraus Vorteile ziehen lassen. Ein Wiederaufbau in gleicher Form, egal wie viel historische Bausubstanz zerstört wurde, wäre wohl die effektivste Präventionsmaßnahme. Wir sind fest davon überzeugt, dass z.B. eine solche Maßnahme in Hinkunft viele Unglücksfälle verhindert. Im Gegensatz zum Naturschutzbund, der den Abriss bekämpfte, bleibt einer NGO im Kulturgüterschutz, wie wir es sind, jegliche juristische Beeinspruchungsmöglichkeit versagt, das ist eine weitere große Schwäche im Gesetz. In der Schweiz z.B. haben Kulturerbe-NGOs Parteistellung in Denkmalschutz-Aufhebungsverfahren.

Markus Landerer und Claus Süss, Initiative Denkmalschutz, mobil: 0699/1024 4216 oder 0676/740 43 27, www.idms.at

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