Korrektur zu OTS0235 vom 02.07.2019: Urteil mit Signalwirkung schützt Bienen vor Pestizidmissbrauch

Korrektur der Geldstrafe – erster Absatz, zweiter Satz: EUR 6.000 statt EUR 5.600

Klagenfurt/Graz (OTS) – Der erste Absatz, zweiter Satz muss wie folgt richtig lauten: “Der Kärntner Obstbauer Dietmar K. wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe (vier Monate bedingt) und einer Geldstrafe (Euro 6.000) verurteilt.”

Ersetzt wird die falsche Angabe von EUR 5.600.

Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH
Andrea Blama
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