Kurz und Wöginger: Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes schnellstmöglich

Antrag soll Ausnahmen für durch „Maut-Flucht“ geplagte Regionen schaffen

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Im Rahmen der morgigen Sondersitzung des Nationalrates wird die Neue Volkspartei einen Antrag zur Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes einbringen, der Ausnahmen für durch „Maut-Flucht“ geplagte Regionen schaffen soll. Bundesparteiobmann Sebastian Kurz sowie ÖVP-Klubobmann August Wöginger zeigen sich erfreut, dass das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert werden soll. Dieser soll eine langersehnte Entlastung für die Städte Kufstein und Salzburg sowie dem Ballungsraum in Vorarlberg bringen. Für die Stadt Linz soll in Zusammenhang mit den Arbeiten an neuen Donauquerungen bereits jetzt gesetzliche Vorsorge getroffen werden. Nach Einbringung des Antrags solle dieser schließlich ehestmöglich beschlossen werden. „Sollte eine Beschlussfassung in dieser Gesetzgebungsperiode aus Gründen des parlamentarischen Ablaufs nicht möglich sein, wird dieser Antrag in der 1. Sitzung des Nationalrates im Oktober wieder eingebracht werden und kann damit spätestens mit 15. Dezember in Kraft treten“, so Kurz und Wöginger unisono.

Seit im Jahr 2013, in der Zeit von Verkehrsministerin Doris Bures, die Vignettenkontrollen bis zur Autobahnabfahrt Kufstein-Süd wieder aufgenommen wurden, hat sich die Verkehrssituation im Grenzraum Kufstein dramatisch zugespitzt. „Nachdem über Jahre hinweg immer davon gesprochen wurde, warum eine Lösung schwierig ist, schaffen wir mit einem Initiativantrag, der unter enger Einbindung von Rechtsexperten erarbeitet wurde und bei der morgigen Sitzung des Nationalrates eingebracht wird, nun Fakten“, sagt Bundesparteiobmann Kurz. „Es liegt nun an den anderen Parteien ob die diese Entlastung für die Regionen schaffen, oder nicht,“ so ÖVP-Klubobmann Wöginger.

Konkret sollen von der Vignettenpflicht folgende Strecken ausgenommen werden:

• die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,

• die zu errichtenden Bypassbrücken auf der Mautstrecke A 7 Mühlkreis Autobahn zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und der Anschlussstelle Urfahr,

• die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,

• die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und

• die im Bau befindliche Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn.

Diese Bestimmungen sollen grundsätzlich mit 1. November 2019 in Kraft treten, die Entlastung für Linz soll mit der für Mitte des kommenden Jahres erwarteten Verkehrsfreigabe der Bypass-Brücke wirksam werden. Sollten auf weiteren Strecken ähnlich gelagerte Härtefälle für Bürger auftreten, soll der Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister weitere Abschnitte von der Mautpflicht ausnehmen können.

(Schluss)

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender