POL-DEL: Pressemeldung der Autobahnpolizei Ahlhorn am Sonntag, 14.12.2019

Delmenhorst (ots) – Doppeltes Fahren ohne Fahrerlaubnis

Besonders beratungsresistent zeigte sich am Freitag, 13.12.2019 der 25-jährige Führer eines Lastzuges aus Stade, der gleich zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffiel. Gegen 10:40 Uhr wurde bei einer Kontrolle auf der A 1, Richtung Münster, bei Groß Ippener festgestellt, dass sein Lkw-Führerschein seit 15 Monaten abgelaufen war. Folglich wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Dem Stader wurde auferlegt, einen Ersatzfahrer zu organisieren. Das machte er jedoch nicht und fuhr eine halbe Stunde später selbst weiter. Das fiel den vorher kontrollierenden Beamten auf. Etwa 30 km entfernt, in Höhe des Dreiecks Ahlhorner-Heide, wurde der Stader erneut angehalten und endgültig aus dem Verkehr gezogen, indem eine Lenkradsperre angelegt wurde. Auch für diese Fahrt wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei Eintreffen eines Ersatzfahrers wurde die Lenkradsperre entfernt.

Verkehrsunfallflucht auf der A 1 im Bereich Stuhr mit einem Verletzten – Zeugen gesucht

Ein bislang unbekannter Pkw-Fahrer verursachte am Freitag, 13.12.2019 gegen 15:40 Uhr im Bereich des Dreiecks Stuhr einen Unfall und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Der Fahrer eines dunklen Kleinwagens, vermutlich Ford Fiesta, Kennzeichen “OL-…”, fuhr am Dreieck Stuhr auf die A 1 in Richtung Osnabrück auf. Ohne den Blinker zu setzen, zog er auf die rechte Fahrspur, wodurch ein 58-jähriger Fahrer eines Sattelzuges aus Steinfurt nach links ausweichen musste. Dort kollidierte der Steinfurter mit dem überholenden Sattelzug eines 21-Jährigen aus Billerbeck. Der Beifahrer des Billerbeckers wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt. Es entstand ein Schaden von ca. 5500 Euro. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem dunklen Kleinwagen machen können, werden gebeten, sich mit der Autobahnpolizei Ahlhorn (04435/9316-0) in Verbindung zu setzen (01485635).

Trunkenheit im Verkehr – Fahren ohne Fahrerlaubnis

Aufgrund einer auffälligen Fahrweise auf der A 28 bei Delmenhorst wurde am Samstag, 14.12.2019 gegen 09:40 Uhr ein Pkw an der Raststätte Hasbruch kontrolliert. Der Grund für das “Schlangenlinienfahren” und die abrupten Fahrstreifenwechsel war schnell gefunden. Der 37-jährige Fahrer des Pkw aus Walsrode stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Ein Test am Alkomaten ergab einen Promille-Wert von 3,03. Folglich wurde eine Blutprobe angeordnet. Einen Führerschein konnte er nicht abgeben, da er gar keinen hatte. Gegen den Walsroder wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Vorschlag des Beifahrers, den Pkw weiter zu fahren, wurde abgelehnt, da auch er mit 2,97 Promille “leicht” alkoholisiert war.

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