POL-PDPS: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz

Zweibrücken (ots) – Am 19.01.2020 gegen 01:30 Uhr bemerkten die Bewohner eines außerhalb der Ortslage gelegenen Hofes in der Gemarkung Contwig einen Mann und eine Frau, die mit Stirnlampen ausgerüstet waren und sich unbefugt auf dem Hofgelände aufhielten. Die Personen führten ein Fahrzeug mit. Noch bevor die Polizei eintraf, hatten sich die Personen mit ihrem Fahrzeug entfernt. Nach kurzer Suche entdeckten die Beamten den verschlossenen Pkw am Ende eines abschüssigen Weges. Da aus dem Innern starker Cannabisgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde der Pkw von einem verständigten Abschleppunternehmen geöffnet. Im Fahrzeug wurden zwei Taschenlampen mit darauf montierten GoPro-Kameras und ein Grip-Tütchen mit weißen pulverartigen Anhaftungen (nach Test als Amphetamin identifiziert) aufgefunden. Im Handschuhfach wurde ein in braunes Packpapier eingewickelter Gegenstand entdeckt, der sich nach vorsichtigem Auspacken als eine Pappkartonrolle in der Größe einer Küchenrolle herausstellte, aus der eine grüne Zündschnur herausragte. Der Gegenstand wurde vor Ort belassen und der Bereich um den Pkw weiträumig abgesperrt. Ein verständigter Delaborierer stufte den Gegenstand als selbstgebastelten Böller ein, der höchstwahrscheinlich aus einem Gemisch aus zwei Substanzen besteht. Der Böller wurde mittels Wasserstrahl vor Ort unschädlich gemacht. Auf staatsanwaltschaftliche Anordnung wurde noch in der Nacht die Wohnung der Fahrzeughalterin in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land durchsucht. Dabei flüchtete der 33-jährige Lebensgefährte der 31-jährigen Wohnungsinhaberin aus dem Badfenster im dritten Obergeschoss, indem er sich an der außenliegenden Fensterbank in sieben Metern Höhe herabließ und auf eine angrenzende Wiese sprang. Offenbar unverletzt konnte er zu Fuß flüchten.

In der Wohnung konnten weitere Betäubungsmittel (Haschisch und Ecstasy) in geringer Menge sichergestellt werden. Die 31-Jährige und ihr 33-jähriger Lebensgefährte erwarten gleich mehrere Strafverfahren. Der Hintergrund ihres Handelns konnte noch nicht geklärt werden.

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