Arbeitsministerium informiert über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Umgang mit dem Coronavirus: Arbeitsrechtliche Informationen, Erleichterungen bei Arbeitszeitverlängerung und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen

Wien (OTS) – „Als Arbeitsministerium informieren und unterstützen wir bestmöglich in allen Bereichen, die uns betreffen“, betonte Bundesministerin Christine Aschbacher nach dem heutigen Austausch der Bundesregierung mit den Sozialpartnern zum Coronavirus. „Wir informieren über arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, wir erleichtern notwendige Abweichungen bei Arbeitszeitregelungen und wir geben Empfehlungen für Schutzmaßnahmen.“

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt eine außergewöhnliche Situation für die mit der Bekämpfung des Virus betrauten Krankenanstalten, Einrichtungen und Betriebe dar. Um die Arbeit zu erleichtern, werden per Erlass noch heute Abweichungen von geltenden Bestimmungen ermöglicht: Damit sind Abweichungen bei Arbeitszeitregelungen – etwa bei Arbeitszeitgrenzen oder Ruhezeiten – zulässig. Zudem wird es Erleichterungen bei der erforderlichen Meldung der Arbeitszeitverlängerung im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Fällen geben – hier wird es aufgrund der herausfordernden Situation keine Aufforderung und keine Strafanzeigen geben. Betroffen sind insbesondere Krankenanstalten, etwa die Virologie des AKH Wien, die Testungen durchführt, sowie sonstige Institutionen wie private Labore oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Telefonhotlines. Noch heute wird außerdem ein Erlass zur Vorgangsweise im AMS bei Verdacht einer Coronavirus-Infektion ergehen.

Andere wichtige Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: So ist bereits ein Erlass mit allgemeinen Informationen zum Corona-Virus an die Arbeitsinspektorate ergangen. „Hier geht es um Schutzmaßnahmen bei Kontrollen und Beratungen vor Ort in den Betrieben“, so Aschbacher. Informiert werde in diesem Zusammenhang über hygienische und organisatorische Maßnahmen, die in erster Linie Krankenanstalten betreffen. Dazu zählen das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und persönliche Schutzmaßnahmen, wie Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutzmasken (mindestens Filterklasse FFP 2).

Für umfassende Informationen zum Corona-Virus auf der Webseite des Sozialministeriums haben Expertinnen und Experten des Arbeitsministeriums wichtige Fragen und Antworten zum Thema „Arbeitsrecht und Corona-Virus“ erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Hier geht es etwa darum, welche Vorkehrungen Unternehmen treffen müssen, um eine Ansteckungsgefahr gering zu halten sowie um die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber. Diese müssen zum Beispiel über positive Infektionen informieren. Für die Dauer einer Quarantäne haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Verdienstentgang durch den Bund. In der Praxis bedeutet das: Die Arbeitgeber zahlen das Entgelt weiter und können dieses vom Bund zurückfordern.

[Coronavirus – Häufig gestellte Fragen]
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Herbert Rupp
Pressesprecher der Bundesministerin
+ 43 1 531 15 – 63 3404
herbert.rupp@bka.gv.at

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