ANSCHOBER: Die nächsten vier Wochen entscheiden über die größte Gesundheitskrise der letzten Jahrzehnte

Neue Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung und für einen Mindestabstand ab heute in Kraft – aktuell 959 bestätigte Coronavirus-Fälle, 8.490 Testungen

Wien (OTS) – Die nächsten vier Wochen werden über die Bewältigung der Corona-Krise entscheiden. Bis Ende der Woche sollte sich zeigen, wie stark die gesetzten Maßnahmen zur Absenkung des stark steigenden Trends der Corona-Erkrankungen führen. Stand heute 08.00 Uhr gibt es bundesweit 959 bestätigte Coronavirus-Erkrankungen, 8.490 Testungen wurden bisher in Österreich durchgeführt. In den vergangenen sieben Tagen nehmen die Erkrankungsfälle in Österreich täglich im Durchschnitt um 36% zu. Von gestern auf heute um 20% von 800 auf 959. Die Altersverteilung der bisher bestätigten Fälle zeigt: die Erkrankten sind im Durchschnitt relativ jung. Nur 130 Erkrankte sind älter als 64, weitere 134 zwischen 55 und 64 Jahre, alle anderen Betroffenen sind jünger. Auch die bisherigen Krankheitsverläufe sind relativ ermutigend: bei weit über 85% der Betroffen verläuft die Krankheit bisher milde und sie befinden sich in Heimquarantäne, 12 PatientInnen befinden sich in intensivmedizinischer Behandlung, 107 sind in stationärer Behandlung.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Die Zahl der Coronavirus-Fälle steigt weiterhin von Tag für Tag viel zu stark an. Ich erwarte mir Auswirkungen der gesetzten umfassenden Maßnahmen in einer Woche. Umso wichtiger ist es jetzt, die persönlichen Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren! Wenn wir unsere Sozialkontakte um ein Viertel reduzieren, dann können wir das Ansteckungsrisiko beinahe halbieren. Jede und jeder Einzelne muss nun Verantwortung übernehmen und Risikogruppen, wie Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen, schützen! Unser Ziel ist es, ein leichtes schrittweises Abflachen der Anstiegskurve zu erreichen. Dazu braucht es die Mitwirkung jeder und jedes Einzelnen!“

Die neu gesetzten Maßnahmen, unter anderem eine Verordnung zu bundeseinheitlichen Verkehrsbeschränkungen nach den COVID-19-Maßnahmengesetz, ein Betretungsverbot für den Kundenbereich von Geschäftslokalen, sind ab heute in Kraft. Die neu gesetzten Maßnahmen im Detail:

* Verkehrsbeschränkungen und Mindestabstand (ab heute für eine
Woche in Kraft):
Das Haus bzw. die Wohnung darf nur aus folgenden Gründen verlassen werden:

* Berufliche Tätigkeit

* Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)

* Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.

* Bewegung im Freien alleine (zb Laufen gehen, spazieren gehen)
und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter sichergestellt werden zu anderen Menschen.
Generell soll ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden -vom Öffentlichen Verkehr bis zum Betrieb.

* Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten (ab heute für
eine Woche in Kraft):
Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und
von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben
zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von
Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben
ist untersagt. Davon ausgenommen sind unter anderem: Apotheken,
Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von
Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Gesundheits- und
Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit
Behinderungen, veterinärmedizinische Dienstleistungen, Verkauf von
Tierfutter, Notfall-Dienstleistungen,

* Gastronomie (ab heute für eine Woche in Kraft):
Ab Dienstag werden Restaurants vollständig geschlossen. Die
Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices
gewährleistet.

* Landeverbote (ab Mittwoch für eine Woche in Kraft):
Ab morgen werden auch Reisende aus Großbritannien, den Niederlanden,
Russland und der Ukraine nicht mehr nach Österreich einreisen können.
Ausnahme: sie begeben sich zwei Wochen in Heimquarantäne oder
verfügen über ein aktuelles Gesundheitszertifikat.

* Universitäten (ab heute bis 3. April in Kraft):
An Universitäten und Fachhochschulen finden keine
Präsenzveranstaltungen mehr statt. Lehrveranstaltungen werden vor
allem über Distance Learning stattfinden.

* Schulen und Kindergärten (ab heute bis 3. April in Kraft):
Schulen und Kindergärten werden zwar nicht zugesperrt. Kinder, für
die es keine andere Möglichkeit zur Betreuung gibt, werden weiter
betreut. Die SchülerInnen erhalten Übungsaufgaben. Die LehrerInnen
bleiben auch weiterhin mit den SchülerInnen in Kontakt.

Die effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter).

Die Coronavirus-Hotline der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) steht den Österreicherinnen und Österreichern unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche von 0-24 Uhr zur Verfügung. Beide verzeichnen aktuell jeweils 50.000 Anrufe pro Tag.

Wer Symptome aufweist oder befürchtet, erkrankt zu sein, soll zu Hause bleiben, das Gesundheitstelefon 1450 anrufen und die dort erhaltenen Anweisungen genau befolgen.

[https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuar
tiges-Coronavirus-(2019-nCov).html]
(https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuar
tiges-Coronavirus-(2019-nCov).html)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
+43-1-71100-862480
pressesprecher@sozialministerium.at
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