HZA-F: – Jahresergebnisse 2019 – Hauptzollamt Frankfurt am Main

Frankfurt am Main (ots) – Sperrfrist: 15 Mai 2020-11:00 Uhr

Steuererhebung – für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr rund 6,34 Milliarden Euro ein. Darunter waren z.B. rund 4,7 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 198 Millionen Euro Zoll, 75 Millionen Euro Biersteuer, 439 Millionen Euro Stromsteuer, 151 Millionen Energiesteuer sowie 763 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die Gesamteinnahmen unserer Dienststelle machen 4,5 Prozent der bundesweiten Einnahmen des Zolls aus.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte umfangreiche Prüfungen bei 370 Arbeitgebern durch. 3.186 Personen wurden befragt. Die Schadensumme im Rahmen der straf-und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 6,5 Millionen Euro. 796 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 534 Bußgeldverfahren. 357 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 198 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Summe der festgesetzten Geldbußen beläuft sich auf 97.751 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckte Vermögensarreste in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro, und sicherte vorläufig Vermögen in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Ermittlungen gegen eine Tätergruppierung von Servicefirmenbetreibern geführt, die über mehr als 10 Jahre sieben verschiedene Servicefirmen im Baubereich betrieben haben. Diese sogenannten Servicefirmen erbrachten aber keine eigenen Bauleistungen, sondern wurden zu illegalen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung von sog. Abdeckrechnungen, gegen Provisionszahlung betrieben. Auf den Konten der Servicefirmen wurden im ermittelten Tatzeitraum mehr als 100 Millionen Euro eingezahlt. Durch den Verkauf der sog. Abdeckrechnungen wurden die Rechnungskäufer in die Lage versetzt, Schwarzlohnzahlungen an eigene Arbeitnehmer, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren, zu verschleiern. Am 06.Dezember 2019 verhängte das Landgericht Frankfurt folgende Haftstrafen: Fünf Jahre und vier Monate,drei Jahre und vier Monate, zwei Jahre und fünf Monate, zwei Jahre auf Bewährung und 500 Arbeitsstunden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Bei 5.139 Aufgriffen im Post, -Fracht-, und Reiseverkehr wurden insgesamt 7.280 Kilogramm Drogen im Wert von 61 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren: 4.500 Kilogramm Khat, 142 Kilogramm Kokain, 351 Kilogramm synthetische Drogen wie z.B. Amphetamin und Ecstasy, 24 Kilogramm Heroin, 112 Kilogramm Haschisch und Marihuana, sowie 2.284 Kilogramm sonstige Rauschgifte. Darunter fallen betäubungsmittelhaltige Arzneimittel, sowie vier Kilogramm Grundstoffe zur Drogenherstellung. 43 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter waren 14 Personen, die als sog. “Schlucker” identifiziert wurden, d.h. sie hatten das Rauschgift im Körper transportiert.

Verstöße gegen das Waffengesetz Im vergangenen Jahr kam es am Frankfurter Flughafen in 2.291 Fällen zur Sicherstellung von 503.394 einzelnen Waffen und Munition. Darunter waren 70 erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie wesentliche Teile dafür, 3.324 vebotene Waffen und 500.000 Stück Munition. Dabei handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen, bei denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten. Die verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per Postsendung via Internet bestellt. Zu nennen sind hier z.B. Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen aussahen, Butterflymesser, Schlagringe und Präzisionsschleudern.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 11.067 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. Die 205.799 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 40 Millionen Euro. Zu ca. 60 % kamen die Plagiate aus China, andere Länder waren, wie auch in den Vorjahren,Türkei, Indien Singapur, Thailand.Die Bandbreite reichte von Uhren und Kleidung, Taschen, Sonnenbrillen, Mobiltelefonen über Spielzeug bis hin zu Computerzubehör.

Barmittelkontrollen Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 4.907 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 172 Millionen Euro legal an. 1.369 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 23,6 Millionen Euro. In 99 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet.

Artenschutz Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2019 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 824 Sicherstellungen mit 51.643 artengeschützten Einzelexemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren auch 7.702 lebende Tiere sowie 152 lebende Pflanzen. Dabei handelte es sich häufig um artengeschützte Korallen, Zierfische, Schlangen und Schildkröten. Darüber hinaus wurden 43.789 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen beschlagnahmt, meistens als Urlaubssouvenir im Reiseverkehr. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

Beachtung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Anti-Doping-Gesetzes Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. Bei 16.866 Aufgriffen wurden 1.163.473 Tabletten und Ampullen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt, meistens im Postverkehr. Herkunftsländer waren überwiegend USA, Singapur und Indien. Die Bandbreite zog sich von Schmerzmitteln, Anti-Baby-Pillen und Antidepressiva bis hin zu potenzsteigernden Präparaten.

Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Sport. Mit ihm sollen Gesundheit, Fairness und Chancengleichheit für Athleten gesichert und die Integrität des Sports gefördert werden. Im Jahr 2019 wurden bei 598 Aufgriffen insgesamt – überwiegend im Postverkehr – 208.638 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Die Dopingpräparate stammten überwiegend aus USA, Singapur, Indien und China.

Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 26.438 Aufgriffen zur Sicherstellung von 788.357 Waren. Darunter waren Sonnenbrillen, Laserpointer, Drohnen, Hautbehandlungsgeräte, Reinigungsmittel in Tabletten und Pulverform sowie Hyaloronspritzen. Diese hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und dem Wirtschaftskreislauf entzogen.

Schutz der öffentlichen Ordnung Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des Zolls: So bekämpfen wir z.B. die Einfuhr von Schriften, Ton und Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem Inhalt. In 24 Fällen stellten wir 222 verdächtige Objekte sicher. Zu nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Uniformjacken, Porzellan, Fahnen, Plakate, Magazine, Messer und Hosenträger. Herkunftsländer waren überwiegend China; Indien; USA, Ukraine, Kanada, Australien, Singapur.

Verfolgung von Zolldelikten Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.486 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden eingeleitet, ein Steuerschaden von rund 1,6 Millionen Euro verhindert. 5.714 Steuerstrafverfahren sowie 1.728 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im Jahr 2019 erledigt. Desweiteren wurden 1.270 Bußgelder festgesetzt, die sich auf die Nichtanmeldung von Barmitteln im Reiseverkehr bezogen. Daraus resultierte eine Bußgeldsumme von 3,8 Millionen Euro. 14.263 Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden. Auffällig war wieder eine Häufung von Nichtanmeldung von Zigaretten im Reiseverkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Bei 54 der zahlreichen Schmuggelfälle von Tabakwaren bestand aufgrund der Tatumstände und Schmuggelrouten der Verdacht des organisierten, bandenmäßigen Zigarettenhandels. Dabei wurden insgesamt 1.668.159 Zigaretten sichergestellt. Die Herkunftsländer waren: Armenien, Äthiopien, Ukraine, Russland und Irak. Hier waren die größten Fälle mit jeweils 87.500 Stück, 80.140 Stück und 79.820 Stück Zigaretten aufgedeckt worden. Der verhinderte Steuerschaden betrug hier rund 387.000 Euro.

Zusatzinformation: Berufs- und Karrierechancen Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit “Vereinbarkeit von Beruf und Familie”. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere. Kontakt: Stabsstelle Kommunikation des HZA Frankfurt am Main Hahnstraße 68 – 70 60528 Frankfurt a. M.  069 / 690 – 73396 069 / 690 – 30453 069 / 690 – 74189 0173 / 6517088  069 / 690 – 50151

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