Karikatur von Donald Trump als Polizist mit Schlagstock zulässig

Wien (OTS) – Der Senat 2 des Presserats hält eine Karikatur des US-Präsidenten Donald Trump, erschienen in der „Kleinen Zeitung“ vom 02.06.2020, für medienethisch zulässig.

In der Karikatur ist US-Präsident Donald Trump in Polizeiuniform zu sehen, wie er mit erhobenem Schlagstock einem gebückten Schwarzen einen Fußtritt versetzt. Der Schwarze hält ein Schild mit der Aufschrift „DEMOKRATIE“ in Händen. Links hinter ihm ist eine weitere Figur mit erhobenem Schlagstock zu sehen, die anstelle eines menschlichen Kopfes ein Corona-Virion mit Augen hat. Im Text zur Karikatur heißt es: „Im Brennpunkt“. Ein Leser kritisierte die Karikatur als hetzerisch und vollkommen überzogen: Zum einen sei die Darstellung des Schwarzen aufgrund der breiten Nase und der dicken Lippen stereotyp, zum anderen bringe die Karikatur den US-Präsidenten direkt mit dem Mord an George Floyd in Verbindung.

Der Senat betont zunächst, dass beißende Kritik, Sarkasmus, Übertreibungen und Zynismus für Karikaturen typisch sind. Ziel von Karikaturen und satirischen Darstellungen ist es, auf ironische Art und Weise Missstände aufzudecken und Fehlverhalten von Mächtigen zu entlarven, die Meinungsfreiheit reicht hier besonders weit.

Die vorliegende Karikatur bezieht sich auf die Demonstrationen und Proteste in den USA, die der Tod des Afroamerikaners George Floyd nach sich zog. Floyd wurde im Zuge einer gewaltsamen Festnahme durch mehrere US-Polizisten getötet. Ein Video über die grausame Behandlung und Tötung des Afroamerikaners löste weltweit Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus aus. US-Präsident Donald Trump wird wegen seiner Reaktionen und Äußerungen zu diesen Protesten scharf kritisiert. Trump befürwortet eine strenge „Law and Order“-Politik und sprach sich etwa auch für den Einsatz der Nationalgarde und des Militärs zur Eindämmung der Proteste aus, so der Senat. Außerdem werfen ihm seine Kritiker rassistische Tendenzen und die Spaltung des Landes vor. Schließlich wird in der Karikatur auch auf die COVID19-Pandemie angespielt, von der mehreren Berichten zufolge afroamerikanische Bürgerinnen und Bürger überproportional betroffen sind. Zahlreiche Medien machen Trump für das schlechte Management der Gesundheitskrise in den USA verantwortlich.

Vor diesem Hintergrund hält der Senat die satirische Darstellung Trumps als Polizisten mit Schlagstock für unproblematisch; die Überhöhung weist mehrere Sachbezüge auf. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Themen, auf die die Karikatur Bezug nimmt, von großem öffentlichen Interesse sind. Hinzu kommt, dass Donald Trump als Präsident der USA in besonders hohem Maße am öffentlichen Leben teilnimmt und dementsprechend viel Kritik aushalten muss. Dabei spielt es auch eine Rolle, dass Trump mit seinen Kritikern nicht zimperlich ist.

Schließlich weist der Senat auch noch darauf hin, dass die Karikatur im Umfeld von Berichten über die Bürgerproteste in den USA erschienen ist und daher der Sachbezug für die Leserinnen und Leser evident war. Auch in der Darstellung des Afroamerikaners sieht der Senat keinen Ethikverstoß: Der Gezeichnete ist zwar als Person mit schwarzer Hautfarbe zu erkennen, die Illustration weist nach Meinung des Senats jedoch weder rassistische noch stereotype Merkmale auf. Darüber hinaus hat die Karikatur den Zweck, auf die benachteiligte Situation der schwarzen Bevölkerungsgruppe in den USA aufmerksam zu machen. Eine Diskriminierung schwarzer Menschen liegt somit nicht vor.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall wurde der Senat 2 aufgrund einer Mitteilung eines Lesers tätig und äußerte seinen medienethischen Standpunkt. Die Medieninhaberin der „Kleinen Zeitung“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

Andreas Koller, Sprecher des Senats 2, Tel.: 01-53153-830

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