Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien zur geplanten Novellierung der Hochschulgesetze

Aufnahmeverfahren für nachgefragte Masterstudien, Entdemokratisierung durch Schwächung des Senats und verpasste Chancen bei der Lehramtsreform – Fazit: “Nicht genügend!”

Nach langem Hin und Her der Regierungsparteien kommt die Novellierung der Hochschulgesetze; wie es aussieht, wurde der erste Entwurf nun in einigen Punkten abgemildert. Erfreulich: Unsere Stellungnahme dürfte Wirkung gezeigt haben. So soll die Frist von zwei Semestern zur Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen gestrichen werden.

Bedauerlich: Selbst die groß propagierte “Reform”, die Verkürzung des Lehramtsstudiums, wird nicht den bereits vorhandenen Lehrkräftemangel beheben. Ebenso ist die geplante Umsetzungsfrist nach wie vor zu knapp.

Kritisch: Die Schwächung des demokratisch legitimiertesten Leitungsorgans, des Senats, durch Anlassgesetzgebung: Bezüglich der Rektor*innenwahl (§ 23 UG), soll der Unirat künftig auf einem Dreiervorschlag des Senats beharren können. Das konterkariert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche zur Rektor*innenwahl der Uni Salzburg erging. Hier haben Bundesminister Polaschek und die Regierung wieder einmal bewiesen, dass sie sich nicht an die Rechtsprechung halten müssen, denn sie machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt.

Gänzlich unannehmbar: Zugangsbeschränkungen sollen in stark nachgefragten asterstudiengängen ermöglicht werden! Anstatt unterfinanzierte Studiengänge mehr zu fördern, wird Studienanwärter*innen eine Chance genommen. Der stringente Weg in den nächsten Mangel – welcher kommt als nächstes, nach dem Mediziner*innenmangel und dem Lehrkräftemangel?

Der vorgeschlagenen Kürzung des Bachelor of Education stehen wir mit gemischten Gefühlen gegenüber. Klar ist für uns, dass es eine enorme Herausforderung wird, qualitativ hochwertige und gekürzte Lehramtscurricula zu erstellen und anzubieten. Das im Juni 2026 geplante Inkrafttreten der neuen Lehramtsstudien empfinden wir daher als gelinde gesagt sehr ambitioniert. Eine gravierende Verkürzung der Studien verlangt den Einsatz sämtlicher Kurien an allen Hochschulen in allen Verbünden und bedarf Zeit, damit eine möglichst hohe Qualität gewährleistet werden kann. Letztendlich soll ein Viertel des Lehramtsstudiums weggekürzt werden. Das darf nicht zur Folge haben, dass die selben Lehrveranstaltungsinhalte mit einer geringeren ECTS Anzahl angeboten werden. Dadurch kommt es zu einer Reduktion von Studieninhalten wie Inklusion, Deutsch als Zweitsprache, Medienkompetenz und viele mehr. Auch wenn dies eine Reduktion de jure darstellt, muss dies nicht auch faktisch gelten. Das würde darin ausufern, dass die Studienzeit nur faktisch verkürzt wird, aber dadurch auch die Bezugsdauer für Ansprüche auf Familienbeihilfe.

Hiermit setzt die Regierung Studierende in der Zeit von Krieg und Inflation nur noch weiter unter Druck.

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