Gemeinsam handeln: Was sich die 24-Stunden-BetreuerInnen und die Organisationen der Personenbetreuung von der Pflegereform erwarten

Wien (OTS) – 16.9.2020 – Bei einem gemeinsamen Pressegespräch der Fachgruppen für Personenbetreuung und Personenberatung der Wirtschaftskammern Wien und Niederösterreich und der Österreichischen Bundesinteressensgemeinschaft für Agenturen der Personenbetreuung (ÖBAP) stellten die Teilnehmer folgende Forderungen an die heimische Politik:

1. Miteinbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der
Österreichischen Wirtschaftskammern in die Task Force Pflege
2. Verdreifachung der Förderung der 24h Betreuung gem.
Bundespflegegeldgesetz (=>1.650 EUR, entspricht einem Pflegeplatz in
Niederösterreich)
3. Grundlegende Überarbeitung der Förderkriterien, damit die
Förderrichtlinien transparent und die Erfüllung der Förderbedingungen
von den Förderempfängern auch tatsächlich überprüft bzw. beeinflusst
werden können.
4. Förderung qualitätssichernder Fachpflegeleistungen im Rahmen der
24h Betreuung (QS-Besuche, Delegationen)
5. Gleichbehandlung hinsichtlich der Unterstützungsleistungen im
Rahmen der Sozialhilfegesetze für 24h Betreuung im Vergleich zu
Pflegeheimen und über alle Bundesländergrenzen hinweg.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Branche sind sich einig:
Personenbetreuung ist ein wesentlicher Pfeiler des österreichischen Gesundheitssystems und hat sich besonders in der „Corona-Krise“ als tragende Säule der Daseinsvorsorge zugunsten von ca. 30 000 österreichischen Familien bestens bewährt. Die vielerorts stereotype Kritik wegen vermeintlicher schlechter Qualität der Dienstleistungen wurde allein dadurch ad absurdum geführt. Zusätzlich bestätigt eine relevante Kompetenzstudie des Sozialministeriums, dass unabhängig davon, ob es sich um angekündigte oder unangekündigte Qualitätsbesuche handelt, die Qualität der Dienstleistungen sehr hoch ist.

Harald G. Janisch, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Wien, ist überzeugt: „Unser bestehendes und bewährtes Modell der 24h-Betreuung ermöglicht den betreuten Personen bis zu ihrem Lebensende in ihrer gewohnten Wohnumgebung zu bleiben und sie werden nicht im Alter entwurzelt. Die kommende Pflegereform wird auch die Weichen für die nächsten Jahre für die Qualität der Personenbetreuung stellen. Die Regierung ist in der Verpflichtung die systemrelevante und gesetzlich verankerte Interessensvertretung der Wirtschaftskammer in diese Task Force einzubinden!“

Die Förderung für eine Personenbetreuerin beträgt im Monat aktuell 275 EUR, für zwei 500 EUR. Ein Platz in einem niederösterreichischen Pflegeheim kostet derzeit monatlich 1.650 EUR in Niederösterreich in Wien bis zu 9000 EUR. Robert Pozdena, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Niederösterreich: „Es gibt noch immer viele Familien mit betreuungsbedürftigen Angehörigen, die gerne eine 24h-Betreuung als Betreuungsform wählen würden, es sich jedoch nicht leisten können und deshalb ihre Angehörigen selbst pflegen. Dafür geben sie häufig ihre Berufstätigkeit auf und haben somit einen wirtschaftlichen Nachteil. Eine wesentliche Erhöhung der Förderungen würde diesen Familien ermöglichen, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Und Bibiana Kudziova, Ombudsfrau für PersonenbetreuerInnen in der Fachgruppe Wien, setzt fort: „Gerade in der Corona-Krise haben wir in den Wohnungen und Spitälern gezeigt, wie wichtig wir für das Funktionieren des Gemeinwohls sind! Erhöhte Förderungen erlauben einerseits bessere Honorare für Personenbetreuerinnen, andererseits soll ihnen aber auch ein Teil davon zugutekommen.“

Für Mario Tasotti, Fachgruppenobmann-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Wien ist klar: “Die aktuellen Förderkriterien sind für Antragsteller oft undurchsichtig und haben Verbesserungspotenzial. Transparentere Förderrichtlinien sollen so gestaltet sein, dass Antragsteller schneller zu ihrem Geld kommen und Personenbetreuerinnen nicht in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt werden.“

Des Weiteren plädierten die Teilnehmer dafür eine eigene Förderung im Zusammenhang mit Qualitätsbesuchen ins Leben zu rufen. Dazu erklärte Karin Hamminger, Präsidentin der Bundesinteressensgemeinschaft der Agenturen für Personenbetreuung (ÖBAP): „Es braucht – abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und den gesundheitlichen Umständen des Betreuungsbedürftigen – mindestens einen Qualitätsbesuch pro Monat durch eine diplomierte Fachpflegekraft. Diese Kosten müssen derzeit die Familien und ihre Angehörigen tragen. Wenn Fachpflegepersonal diese Besuche jedoch gesondert abrechnen können, wäre dies eine finanzielle Entlastung für betroffene Familien und ihre Angehörigen.“

Zuletzt wurde auch eine Gleichstellung der Option Pflegeheim oder Personenbetreuung gefordert. Betreuungsbedürftige und ihre Angehörigen sollen die Möglichkeit bekommen unabhängig von ihren finanziellen Mitteln entscheiden zu können, welche Option sie wählen möchten. Eine Gleichstellung der Betreuungsformen ist auch deshalb überfällig, da der Bereich der 24h-Betreuung in den vergangenen Jahren eine enorme Qualitätsentwicklung in Form von gewerberechtlichen Weiterentwicklungen und der Einführung eines Qualitätszertifikats für Agenturen (Öqz24) erfahren hat.

Birgitta Coreth
Leitbild consulting
b.coreth@leitbild.consulting
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