Anschober: Covid-Impfstoff Exportlizenzen auf EU-Ebene per Verordnung implementiert

EU verlangt Transparenz von Pharmaindustrie.

Wien/Brüssel (OTS) – Jetzt steht fest, dass Impfstoffhersteller in der Europäischen Union künftig eine Exportlizenz benötigen, wenn sie Impfstoffe aus der EU exportieren. Die entsprechende Verordnung wurde vor Kurzem erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit entsteht Transparenz, weil es die Hersteller informieren müssen, welche Impfstoffe für den Export bestimmt sind. Gegebenenfalls könnten diese auch unterbunden werden. In den USA gibt es bereits vergleichbare Exportregelungen.

Gesundheitsminister Anschober dazu: „Wir finden uns mit den angekündigten dramatischen Kürzungen der Liefermengen von AstraZeneca ganz sicher nicht ab. Die EU-Verträge mit den Impfstoffherstellern sind rechtlich bindend. Hier geht es um sehr viel und vor allem um Zeit und Planbarkeit. Daher müssen wir wissen, wie viele der in der EU produzierten Impfstoffe an Drittstaaten geliefert werden und welche noch in den Export gelangen sollen. Damit wird transparent, ob die Hersteller ihre Lieferverträge auch einhalten können. Eine solche potenzielle Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch die Pharmaindustrie birgt die Gefahr von Engpässen und somit von Verzögerungen in der Union. Diese Verzögerungen erschweren erheblich das Ziel, die europäische Bevölkerung zu impfen.“

Die EU-Kommission (Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) kündigte bereits im jüngsten virtuellen Lenkungsgremium zur Impfstoffbeschaffung an, nun alle geplanten Exporte von Impfstoffdosen aus der Europäischen Union in Drittstaaten erfassen zu wollen. Nur so werden die Gründe für kolportierte Lieferengpässe transparent nachvollziehbar und man sieht, wieviel und welche der in der Europäischen Union produzierten Impfstoffe an Drittstaaten geliefert wurden. Dennoch beabsichtigt die EU nicht, die Ausfuhren stärker als unbedingt notwendig zu beschränken und bekennt sich weiterhin uneingeschränkt zur internationalen Solidarität.

Diese Verordnung tritt unmittelbar nach dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und soll bis zum 31. März 2021 gelten, das heißt bis die volle Produktionskapazität für COVID- 19-Impfstoffe in der EU erreicht ist und sich das Risiko von Versorgungsengpässen und Umlenkungen von Lieferungen verringert hat.

Der Link zur veröffentlichten Verordnung:
[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R01
11&qid=1612026544440]
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R01
11&qid=1612026544440)

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