Naturschutzbund und VIRUS: Augartenprojekt in Graz ist Schwarzbau

Landesverwaltungsgericht hebt Nagl-Bescheid auf

Wien (OTS) – Nach ihrem vor Kurzem erzielten Erfolg beim Verwaltungsgerichtshof in Wien betreffend die naturschutzrechtliche Bewilligung des Projektes Augartenumbau in Graz geben die Umweltorganisationen Naturschutzbund Steiermark und VIRUS nun einen weiteren Durchbruch bekannt. “Aufgrund unserer Beschwerden und der höchstgerichtlichen Vorgabe musste das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) im zweiten Anlauf den Bescheid des Grazer Bürgermeisters Nagl ersatzlos aufheben. Damit fehlt den Umbauten des Augartens die rechtliche Grundlage, es handelt sich derzeit um einen Schwarzbau”, so Romana Ull (Naturschutzbund Steiermark) und Wolfgang Rehm (VIRUS).

Damit hätten sich bereits zum dritten Mal die Umweltorganisationen gegen die “Chaospolitik” von Bürgermeister Nagl durchgesetzt. Nachdem sie beim VwGH die Offenlegung der Kalkulationen für den Zentralen Speicherkanal und – vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Manak – die Parteistellung im naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Augartenprojekt erreicht haben, stehe nun auch fest, dass der Bürgermeister wegen fehlender Zuständigkeit die Bewilligung gar nicht hätte erteilen dürfen.

Ursprünglich habe BM Nagl das Murkraftwerk Graz kategorisch abgelehnt und sei auch die Stadt Graz gegen den Augarten-Umbau im Murkraftwerksverfahren aufgetreten. Nachdem er seine Meinung um 180 Grad geändert habe und der Kraftwerksbau fixiert war, habe nach lange währender Behäbigkeit plötzlich auch beim Augarten alles sehr schnell gehen müssen, vorgeblich wegen der Baustelleneinrichtung zum mit der Kraftwerk verknüpften “Zentralen Speicherkanal”. Der erste Antrag vom Juli 2018 wurde im November noch abgeändert und im Jänner 2019 in einer, wie die Umweltschutzorganisationen kritisieren, “Husch-Pfusch-Aktion” bewilligt. “Nagl hat offenbar ein Faible für naturzerstörende Großprojekte aber anscheinend keine besonders geschickte Hand dafür”, kommentiert Ull die „last minute“-Vorgangsweise, denn die schnelle Entscheidung sei dann zu Lasten eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens gegangen. „In beispielloser Ignoranz der bereits etablierten Rechtsprechung hat Nagl die Parteistellung der Umweltorganisationen ignoriert. Er hat auch die standardmäßig geltende aufschiebende Wirkung von Beschwerden mit rechtswidriger Begründung aberkannt. Dass schon am nächsten Tag die Bäume gefällt wurden, ohne dass vorher die Entscheidung über Rechtsmittel abgewartet wurde, passt zu dieser dreisten Vorgangsweise. Das eigene Trödeln wurde von Nagl in ‚Gefahr im Verzug‘ für das Projekt umgedeutet – das war ein beispielloser Affront”, so Rehm.

Wie die beiden Umweltorganisationen unterstreichen, haben sie sofort Beschwerde an das LVwG Steiermark erhoben. Das Gericht habe aber nicht, wie vom Gesetz gefordert, unverzüglich über die aufschiebende Wirkung entschieden, sondern erst rund einen Monat später die Beschwerde mangels Parteistellung der Umweltorganisationen zurückgewiesen. Da sei der Schaden für die Natur längst eingetreten gewesen. Diese Entscheidung habe sich als klar rechtswidrig erwiesen, wie nun vom VwGH festgestellt. Schon 2015 habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Parteistellung von Umweltorganisationen in Verfahren, in denen es um Artenschutz geht, anerkannt. “Dem LVwG musste das bekannt sein, es hat aber dennoch nicht, wie geboten, dem Grazer Bürgermeister als belangter Behörde bereits im ersten Verfahrensgang widersprochen”, so Rehm.

“Nun muss statt Nagl die Steiermärkische Landesregierung das Verfahren über die Augartenabsenkung neu durchführen und nicht nur das Naturschutzgesetz, sondern auch das europäische Artenschutzrecht beachten”, stellt Ull klar. Die Umweltorganisationen fordern für dieses Verfahren diverse Projektverbesserungen zugunsten geschützter Arten, insbesondere geeignete Ausgleichsflächen und kündigen an, sich weiter für substanzielle Verbesserungen zugunsten einer vielfältigen Natur als dringend benötigten Faktor für eine lebenswerte Stadt einzusetzen. “Wir erwarten, dass die Landesregierung als zuständige Behörde den Natur- und Artenschutz – auch im Interesse künftiger Generationen – ernst nimmt. Wenn schon die Stadt Graz und ihr Bürgermeister ihre Zukunftsverantwortung bisher nicht wahrgenommen haben, dann sollten sie nun in der verbliebenen Rolle als Projektwerber zeigen, dass sie ihre Lektion gelernt haben,” so Ull und Rehm unisono.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at
Romana Ull, 0664/2142202 romana.ull@naturschutzbundsteiermark.at

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