Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) für die Verbindungsbahn Neu startet

Hietzingerinnen und Hietzinger gründen eine Bürgerinitiative, um Parteienstellung zu erlangen!

Wien (OTS) – Am Dienstag, 9. März 2021 wurde das Edikt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Einleitung des öffentlichen Verfahrensteils der Umweltvertäglichkeitsprüfung veröffentlicht. Somit beginnt die Frist für die Möglichkeit der Anrainerinnen und Anrainer sowie von NGO’s und Bürgerinitiativen für die Erlangung der Parteienstellung im UVP-Verfahren zu laufen, die am 23. April 2021 endet.

“Gemeinsam versuchen wir mit der Gründung einer Bürgerinitiative im UVP-Verfahren Parteienstellung im Verfahren zu erlangen, da die Interessen der Hietzinger offiziell durch den Bürgermeister der Stadt Wien vertreten werden, die Stadt Wien jedoch offizieller Vertragspartner der ÖBB zu diesem Projekt ist. Der Bezirk hat rechtlich kein Mitspracherecht. Das UVP Verfahren ist die letzte Möglichkeit rechtlich verbindliche Änderungen am vorliegenden Projekt durchzusetzen! Unsere Einwände, dass die Errichtung der Strecke in Hochlage ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Ortsbild und gemeinsam mit der Schließung der Querungen Jagdschlossgasse und Veitingergasse zu einer künstlichen Trennung Hietzings führt, müssen dann im Verfahren fundiert überprüft und ausgeräumt werden”, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner, der sich gemeinsam mit engagierten Anrainerinnen und Anrainern auf das bevorstehende UVP-Verfahren vorbereitet.

Die Kritikpunkte der Bevölkerung und des Bezirks, die im UVP-Verfahren durch die Bürgerinitiative adressiert werden sollen, sind in der beigefügten Unterschriftenliste für die Gründung einer Bürgerinitiative im UVP-Verfahren und unter
[https://verbindungsbahn-wien.at/2021/03/09/edikt-zum-uvp-verfahren/]
(https://verbindungsbahn-wien.at/2021/03/09/edikt-zum-uvp-verfahren/)
abrufbar.

“Selbstverständlich stehe ich auch den Anrainerinnen und Anrainern für Fragen zu diesem komplexen Verfahren zur Verfügung. Unabhängig davon, ob Sie alle Einwendungen unserer Initiative teilen oder nicht, können Sie sich gerne erkundigen, ob Sie als Anrainer gelten und wie im Detail die Rechte im UVP Verfahren wahrgenommen werden können”, so Dr. Stephan Messner abschließend.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner
E-Mail: ra.dr.messner@aon.at
Mobil: 0676 931 41 18
Hietzinger Hauptstraße 22/D/B10A
1130 Wien

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