VSV/Kolba: Grüne vergessen bei Gewährleistungsreform auf Nachhaltigkeit

Ambitionslose Umsetzung der EU-Gewährleistungsrichtlinie

Wien (OTS) – Justizministerin Zadic wird in den Medien zitiert, dass Sie im Entwurf zur Umsetzung der EU Gewährleistungsrichtlinie wesentliche Verbesserungen für Verbraucher umsetzen würde.

“Ich sehe das anders, das ist eine absolut ambitionslose Umsetzung von EU-Vorgaben und es wird der Spielraum den die Richtlinie zugunsten der Verbraucher einräumen würde, nicht genutzt,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Die Grünen haben hier insbesondere ihr Wahlkampfthema Nachhaltigkeit verraten.”

Die Richtlinie hätte ermöglicht, dass man die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gerade bei langlebigen Waren ausdehnen könnte. Das wurde nicht gemacht.

Es wird nur – richtlinienkonform – die Frist für die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers von einem halben auf ein Jahr erhöht. Das bringt im Prozess Vorteile.

Doch die Gewährleistungsfrist bleibt für alle Güter mit zwei Jahren befristet. Wenn also eine Waschmaschine mit “sie läuft 5 Jahre” beworben wird und die Waschmaschine nach drei Jahren eingeht, dann besteht keine Gewährleistung mehr.

“Nachhaltiger Konsum kann nicht darin bestehen, dass man eine für fünf Jahre Lebensdauer beworbene Waschmaschine defacto nach zwei Jahren uU wegwerfen kann, weil Gewährleistung nicht mehr klagbar ist,” führt Sepp Eisenriegler, Vorstand des VSV und Geschäftsführer des Reparaturzentrums R.U.S.Z., das Beispiel an der Waschmaschine fort. “Es wäre bei den Angaben zur Lebensdauer wünschenswert, wenn es eine Pflicht gäbe, die Lebensdauer eines Produktes in Form einer vollen vertraglichen Garantie zwingend anzugeben. Dann kann man auch nach vier Jahren wegen Nichterreichen der Lebensdauer Ansprüche geltend machen.”

“Es überrascht, dass die Grünen bei diesem Entwurf offenbar wieder einmal dem Druck der ÖVP nachgegeben haben und auf Nachhaltigskeitsziele schlicht verzichten,” sagt Kolba.

Dr. Peter Kolba, +436602002437

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