Gleichbehandlungsausschuss: Gleichbehandlungsberichte sollen Daten zu Eltern-Karenzen erhalten

Ausschuss vertagt zahlreiche Oppositionsanliegen

Wien (PK) – Der Gleichbehandlungsausschuss befasste sich heute mit zahlreichen Anliegen der Opposition, die von Berufszentren für Mädchen, über Altersdiskriminierungen durch Banken bis hin zu Gender Budgeting reichten. Während der Ausschuss zwei Entschließungen fasste, wurde die Mehrzahl der Oppositionsanliegen vertagt. Die Opposition wurde nicht müde, eben dieses Vorgehen zu kritisieren, insbesondere auch, da die Grünen in zahlreichen Punkten ihre Zustimmung signalisierten, aufgrund der Koalitionsvereinbarung aber für die Vertagung stimmten.

Evaluierung der Arbeitsmarktsituation von Mädchen und Frauen

Die SPÖ setzte sich für Berufszentren für Mädchen und junge Frauen ein (1450/A(E)). Am Beginn ihres Berufslebens stellen Mädchen die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben, so Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek. Berufszentren begleiten Mädchen und junge Frauen bei der Gestaltung ihres beruflichen Werdegangs und fördern nachhaltige Jobentscheidungen abseits von tradierten Rollenbildern. In Österreich gebe es bislang lediglich in Wien, Graz und Klagenfurt derartige Berufszentren, die mit dem AMS kooperieren. Die SPÖ-Forderung fand im Ausschuss keine Mehrheit. Der Gleichbehandlungsausschuss fasste aber mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS den Beschluss, die Bundesregierung zu ersuchen, die Arbeitsmarktsituation sowie die Aus-und Weiterbildung von Frauen, insbesondere von Mädchen und jungen Frauen, genau zu beobachten und bei Bedarf gezielt Förderungen einzuleiten. Trotz inhaltlicher Zustimmung übten SPÖ und FPÖ Kritik an der Beschlussform und dem Umgang mit der Opposition.

Daten zu Eltern-Karenz sollen in Gleichbehandlungsberichten des Bundes aufgenommen werden

Einstimmig beschloss der Gleichbehandlungsausschuss heute, dass die notwendigen Grundlagen geschaffen werden sollten, um Daten zur Verteilung der Eltern-Karenz in den zukünftigen Gleichbehandlungsberichten des Bundes aufzunehmen. Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag der NEOS, der von ÖVP, Grünen und NEOS in einem eigenen im Ausschuss eingebrachten Antrag aufgegriffen wurde.

Bis dato seien weder die Geschlechterverteilung, noch die Dauer der Anteile von Männern und Frauen, die im öffentlichen Dienst in Karenz gehen, der Öffentlichkeit bekannt, betonen die NEOS in ihrem Antrag (232/A(E)), der mit den Stimmen der Opposition in der Minderheit blieb. Dieser war weiter gefasst, als der vom Ausschuss getroffene Beschluss. Konsens bestand aber über die Aufnahme der Daten zu Eltern-Karenzen. Daten zu anderen Karenzen, wie der Bildungskarenz, lägen nicht vor, erklärte Pfurtscheller (ÖVP) die ablehnende Haltung gegenüber dem Ursprungsantrag.

SPÖ-Forderungen nach Einkommensgerechtigkeit und Frauenquote vertagt

Vertagt wurden SPÖ-Initiativen für Lohntransparenz und -gerechtigkeit. Kernpunkt des von den SozialdemokratInnen neuerlich eingebrachten Vorschlags für ein Einkommenstransparenzgesetz (277/A) ist eine umfassende innerbetriebliche Gehaltstransparenz. Des Weiteren machte sich die SPÖ für eine Maßnahmenoffensive für Lohn-und Einkommensgerechtigkeit stark (278/A(E)). Das Forderungspaket enthält etwa einen Mindestlohn von 1.700 € steuerfrei, die Vorlage von effektiveren Einkommensberichten, ein Recht auf Arbeitszeitwechsel sowie auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Während die Grünen ihre inhaltliche Zustimmung signalisierten, wurden die Anträge mit Verweis auf den Koalitionspartner ÖVP vertagt. Es gebe laufende Verhandlungen dazu, hieß es von Seiten der ÖVP. Die FPÖ wollte beiden Anträgen eine Chance geben und regte eine Ausschussbegutachtung an.

Eine weitere SPÖ-Forderung, die ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde, betrifft verpflichtende Frauenquoten in Vorständen (1234/A(E)). Im Jänner 2021 waren nur 15 von 190 Vorstandsmitgliedern von ATX-Unternehmen Frauen, was einer Quote von 7,9% entspricht, hieß es. Die SPÖ trat daher für die Anhebung des Frauenanteils in den Vorständen von staatsnahen und börsennotierten Unternehmen sowie in Gesellschaften, in denen dauernd mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, ein und nannte eine Quote von mindestens 30% bis zum Jahr 2024 als Ziel. Die Grünen signalisierten ihre vollinhaltliche Zustimmung. Aufgrund laufender Gespräche wurde der Antrag vertagt. Während die NEOS den Unternehmen keine diesbezüglichen Pflichten auferlegen wollten, sprach sich die SPÖ für Quoten aus. Die Privatwirtschaft mache “Mini-Steps”, so Eva Maria Holzleitner, der diese zu langsam gingen.

ÖVP: Zeitverwendungsstudie wird mit anderen EU-Staaten abgestimmt

Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden Anträge für eine Zeitverwendungsstudie. Die SPÖ sprach sich für die ehestmögliche Durchführung einer neuen Zeitverwendungsstudie in Österreich aus, und zwar in Gleichklang mit den für 2020 bis 2022 geplanten EU-weiten Erhebungen (375/A(E)). Auch die NEOS fordern die Umsetzung einer solchen Erfassung der Zeitaufwendung für bezahlte und unbezahlte Arbeit (1388/A(E)). Die Studie sei wichtig, weil der überwiegende Teil der unbezahlten Arbeit von Frauen verrichtet werde und die Umsetzung des Gender Budgetings verlässliche geschlechtsspezifische Datengrundlagen brauche. Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) betonte die Vorteile bei europäischer Vergleichbarkeit und führte aus, dass Abstimmungsarbeiten geleistet werden müssen. Die Zeitverwendungsstudie sei budgetiert und soll beauftragt werden, unterstrich sie.

Opposition fordert mehr Gleichstellung von LGBTIQ-Personen

SPÖ und NEOS nahmen die im November 2020 von der Europäischen Kommission präsentierte Gleichstellungsstrategie für Lesben, Schwule, bisexuelle, Transgender-, intergeschlechtliche und queere Personen (LGBTIQ) zum Anlass, auch in Österreich für eine bessere Gleichbehandlung von LGBTIQ-Personen einzutreten. Die Bundesministerin für Frauen und Integration soll demnach umgehend einen nationalen Aktionsplan für die Gleichstellung und Antidiskriminierung von LGBTIQ-Personen in Österreich erarbeiten (1130/A(E)). Die NEOS forderten ebenfalls Aktionspläne für die Gleichstellung von LGBTIQ in Österreich und Maßnahmen für die Gleichstellung (1007/A(E)). Die Anträge wurden ebenso vertagt wie ein Antrag, mit dem die SPÖ dafür eintrat, mit dem sogenannten “Levelling Up” den Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle (LGBTIQ) auf das Privatleben auszuweiten (693/A(E)). Während LGBTIQ-Personen in der Arbeitswelt bereits geschützt seien, würden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen – etwa zu Wohnungen – nicht verboten, lautet die Kritik. Die ÖVP betonte, dass es wichtig sei, weitere Maßnahmen zu setzen und Maßnahmen entlang der EU-Richtlinie gesetzt würden. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) hob hervor, dass das Levelling Up nicht mit dem Koalitionspartner zu vereinbaren gewesen sei, aber Einigkeit zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes bestehe und Gespräche geführt würden. Offene Fragen bestünden bei den Ausnahmen bzw. der Subsidiarität, erörterte Pfurtscheller (ÖVP).

FPÖ gegen Altersdiskriminierung durch Banken

Die FPÖ ortete Altersdiskriminierung durch Banken. So gebe es vermehrt Beschwerden von PensionistInnen, wonach ihre Kreditkarten nicht verlängert würden, der Überziehungsrahmen bei Konten gekürzt oder gestrichen werde oder keine Kredite gewährt würden (1180/A(E)), führte Rosa Ecker aus. Neben der Abschaffung der Diskriminierungen forderten die Freiheitlichen Verpflichtungen der Banken, ältere Menschen aktiv zu informieren, wenn deren Konditionen aufgrund ihres Alters geändert werden. Es bedürfe einer Gesetzesänderung, unterstrich sie. Sabine Schatz (SPÖ) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion. Auch die Grünen unterstützten die Intention und waren um weitere Schritte bemüht, die erst abgestimmt werden müssen, wie Marie Disoski (Grüne) ausführte. Vertagt wurde schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien.

NEOS für gleiche Fristen bei Belästigungen in der Arbeitswelt, mehr Budget für Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gender Budgeting auf allen Ebenen insbesondere bei Corona-Hilfen

Die NEOS kritisierten unterschiedliche Fristen bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Belästigungen in der Arbeitswelt. Bedienstete im öffentlichen Dienst könnten laut Bundes-Gleichbehandlungsgesetz drei Jahre lang Ansprüche geltend machen. Das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft unterscheide jedoch zwischen sexueller Belästigung (drei Jahre) und anderen Belästigungen, etwa wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit (ein Jahr). Henrike Brandstötter forderte deshalb die Angleichung aller Fristen zur Geltendmachung von Belästigungen in der Arbeitswelt im Gleichbehandlungsgesetz auf drei Jahre (1139/A(E)). Handlungsbedarf erkannten neben SPÖ und FPÖ auch die Grünen. Dieser sei bei der Koalitionspartei aber nicht durchzusetzen gewesen, erklärte Meri Disoski. Unterschiedliche Fristen in diesem Bereich seien sinnvoll, argumentierte hingegen Maria Großbauer für die ÖVP. Ebenso vertagt wurde eine Forderung der NEOS nach mehr Budget für die Gleichbehandlungsanwaltschaft (1140/A(E)). Konkret solle die Frauenministerin sich für zusätzliche Mittel in der Höhe von 30.000 € einsetzen. Laut ÖVP ist derzeit ausreichend Budget vorgesehen.

Geschlechtergerechtigkeit auch bei den Corona-Hilfen lautete die Forderung der NEOS. Eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern im Sinne des Gender Budgetings sei auch bei der Pandemie unerlässlich (1385/A(E)). Sie forderten die Frauenministerin daher auf, die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Regierung und künftige Konjunkturpakete einer Geschlechtergerechtigkeitsprüfung und einer gleichstellungspolitischen Folgenabschätzung zu unterziehen. In diesem Sinne setzten sie sich auch für eine verbindliche Umsetzung des Gender Budgetings in Form eines Gender-Budget-Statements ein. Brandstötter bezog sich auf Empfehlungen des parlamentarischen Budgetdienstes in seiner Budgetdienst-Analyse 2021 und will die Gender-Perspektive auf allen Ebenen und in allen Phasen des Budgetprozesses (Planung, Umsetzung, Kontrolle, Evaluierung) beachtet wissen (1387/A(E)). Auch diese beiden Anträge wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Die SPÖ stellte ihre Zustimmung in den Raum und nutzte die Diskussion, um für eine Wiedereinstellungsgarantie für betroffene Frauen zu werben.

Diskriminierungsfreies Blutspenden

Die NEOS brachten das Thema der diskriminierungsfreien Blutspende erneut aufs Tapet (1419/A(E)). Noch immer würden Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, de facto von einer Blutspende ausgeschlossen bzw. rückgestellt, kritisierte Yannick Shetty. Die vom nunmehr zurückgetretenen Gesundheitsminister Anschober im Februar angekündigten Sofortmaßnahmen einer Verkürzung der Rückstellfrist von zwölf auf vier Monate, einer Studie über sexuell übertragbare Krankheiten sowie einer Gesundheitsfolgenabschätzung reichen dem Antragsteller nicht aus. Einigkeit bestand im Ausschuss darüber, dass dazu übergegangen werden müsse, das Risikoverhalten zu prüfen und das Verbot für Homosexuelle fallen müsse. Die ÖVP wolle dazu die Studie abwarten, erklärte Nico Marchetti die Vertagung.

Wiederaufgenommen und erneut vertagt wurden auch zwei weitere Anträge der NEOS. Yannick Shetty setzte sich dafür ein, bereits im Schulunterricht offen an LGBTIQ-bezogene Themen heranzugehen, für sachliche, fundierte Aufklärung zu sorgen und deutlich gegen verbale und physische Gewalt und Diskriminierung einzutreten (592/A(E)). Außerdem forderten die NEOS ein Verbot von sogenannten Konversions-und anderen reparativen Therapieformen an Minderjährigen (943/A(E)). Bereits im Juli 2019 wurde mit einer einstimmigen Entschließung im Nationalrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Regierungsvorlage gefordert, zeigte Yannick Shetty (NEOS) auf. Bis heute seien aber keine weiteren Schritte gesetzt worden, obwohl ein entsprechendes Gesetz dringend notwendig sei, so Shetty. Die aktuelle Rechtslage sei nicht ausreichend, um Minderjährige vor diesen potenziell psychisch und physisch schädigenden Behandlungen zu schützen, zumal diese oft außerhalb eines beruflichen oder therapeutischen Kontexts vollzogen würden, führte Shetty an. Laut Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) seien die Therapieformen auch derzeit nicht erlaubt, es bedürfe aber besserer Absicherung. Marchetti erklärte die Notwendigkeit, zu prüfen, in welcher Form das Verbot umgesetzt werde. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) gla

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