Statement von Jarolim Partner zu den Standortgarantien bei MAN Steyr

Wien (OTS) – Jarolim Partner vertritt den ÖGB und den Betriebsrat der MAN Steyr. Nachdem das MAN-Management trotz der laufenden Gespräche über die Zukunft des Standortes in Steyr unrichtige Informationen an die Medien spielt, ist Folgendes klarzustellen: Die Standortgarantien für das MAN-Werk in Steyr gelten bis Ende 2030 und sind rechtsverbindlich. Die rund 2300 Arbeitnehmer am Standort Steyr können ihre Ansprüche bis Ende 2030 einklagen. Das Gleiche gilt für die Investitionszusagen der MAN für den Standort Steyr. Es geht hier in Summe um Ansprüche in Höhe von mindestens 1,5 Mrd Euro.

Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass sich das Management von MAN und Volkswagen nur wenige Monate nach Abschluss der Betriebsvereinbarungen Ende 2019 nicht mehr an diese gebunden fühlen will. Damit werden sie gegenüber den Arbeitnehmern in Steyr vertragsbrüchig. An der rechtlichen Qualität der Standortgarantien und den Ansprüchen der Arbeitnehmer ändert das aber nichts.

Hintergrund der Betriebsvereinbarungen war immer ein Entgegenkommen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, um den Standort Steyr zukunftsfähig zu machen und langfristig abzusichern. Investitions- und Standortgarantien im Austausch gegen Zugeständnisse der Belegschaft. Es war immer ein Gesamtpaket, das gemeinsam ausverhandelt wurde. Die Arbeitnehmer sind im Vertrauen auf die Zusagen, die MAN ihnen gemacht hat, in Vorleistung gegangen. Jetzt sollen sie – wenn es nach dem Management geht – im Regen stehen gelassen werden.

Es ist bedenklich, dass renommierte Unternehmen wie MAN und ihre Konzernmutter Volkswagen einen so offenen Vertragsbruch gegenüber tausenden Mitarbeiter*innen begehen. Sie gehen damit ein hohes Risiko ein und disqualifizieren sich dadurch möglicherweise auch für öffentliche Aufträge. An den Ansprüchen der Arbeitnehmer in Steyr ändert das nichts. Das Management wird seinen Aktionären eine gute Erklärung liefern müssen, wenn keine Lösung für den Standort Steyr gefunden wird und Ansprüche in Höhe von mindestens 1,5 Mrd Euro auf den Konzern zukommen.

Man muss das österreichische Rechtssystem nicht in seiner gesamten Tiefe kennen, um zu verstehen, dass mehrfach und wiederholt zugesagte Gegenleistungen für empfangene Vorleistungen wie Verzichte der Arbeitnehmer im Bereich des Entgelts oder Arbeitszeit, nicht durch einen neuen Vorstand einfach und einseitig gestrichen werden können. Dass die vorliegenden Vereinbarungen kein rechtliches Nullum sein können, liegt auf der Hand – und wurde durch unsere rechtliche Analyse bestätigt.

Sarah Meixner / Hannes Jarolim / Martin Kollar

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