Mit der 3-G-Regel zurück in Reisebusse und Ausflugsschiffe

Öffnungsverordnung bringt Erleichterungen für Busunternehmen –Gruppenreisen künftig wieder möglich

Wien (OTS) – Mit Inkrafttreten der neuen Öffnungsverordnung gibt es ab heute, 10.6., deutliche Erleichterungen bei Fahrten mit Reisebussen und Ausflugsschiffen. Unter Einhaltung der 3-G-Regel können sie in Zukunft wieder mit voller Besetzung unterwegs sein. Das bringt für die von der Corona-Krise schwer getroffene Branche eine umfassende Verbesserung mit gleichzeitiger Sicherheit für die Fahrgäste.

Fahrten mit Reisebussen können ab heute wieder wie gewohnt angeboten und gebucht werden. Dafür gibt es keine besondere Personenbegrenzung aufgrund der Corona-Maßnahmen. Alle Teilnehmer*innen müssen jedoch nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. So wird der Schutz der Gesundheit sichergestellt. Während der Fahrt im Bus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, bezüglich etwaigem Rahmenprogramm sind die aktuellen Bestimmungen zum Schutz vor der Coronapandemie zu berücksichtigen.

„Wir alle freuen uns auf diesen nächsten Schritt in Richtung Normalität. Die vergangenen Monate waren für die Menschen in unserem Land von massiven Einschränkungen geprägt. Und sie waren gerade für Reise- und Ausflugsunternehmen wirtschaftlich enorm schwierig. Ab heute können wir alle wieder einfacher Ausflüge und gemeinsame Reisen unternehmen – das ist ein Zeichen für mehr Normalität und das ist ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft. Aber es gilt weiterhin: Wir passen aufeinander auf. Und darum gilt auch in Reisebussen und Ausflugsschiffen die 3-G-Regel“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

„Die epidemiologische Lage und die große Bereitschaft der Menschen sich impfen zu lassen erlaubt uns weitere Erleichterungen zu ermöglichen. Ich appelliere an alle die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und sich vollständig impfen zu lassen, damit wir weitere Schritte auf dem Weg raus aus der Krise setzen können“, sagt Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein.

Bisher galten im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie strenge Beschränkungen für Ausflugsschiffe und Reisebusse im Gelegenheitsverkehr. Dazu gehörten umfassende Personenbeschränkungen. Für den Linienbusverkehr ergeben sich durch die neue Verordnung keine Änderungen. Hier gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung des Sicherheitsabstands, soweit möglich.

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
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