Einlagensicherung AUSTRIA: Entschädigungsverfahren AutoBank läuft an

Einlagensicherung AUSTRIA:
Entschädigungsverfahren AutoBank läuft an

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der AutoBank AG am 30. Juli 2021 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Damit ist ein Sicherungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) eingetreten.

Kundenguthaben sind bis zu 100.000 Euro pro Person durch die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) gesichert.

Die Einlagen bei der AutoBank betragen insgesamt 110 Millionen Euro, davon sind 107 Millionen Euro gesichert. Die gesamten, für die Entschädigung erforderlichen finanziellen Mittel liegen bereits auf dem eigens für diesen Sicherungsfall eingerichteten Auszahlungskonto der ESA. Aufgrund der verfügbaren Daten geht die ESA davon aus, dass insgesamt 22.000 Kunden zu entschädigen sind, von denen fast 99% Einlagen unter der Grenze von 100.000 Euro haben und somit in voller Höhe gesichert sind.

Die AutoBank hatte Anfang 2019 begonnen, ihr Geschäftsmodell auf die Refinanzierung deutscher Leasinggesellschaften umzustellen. Der durch COVID-19 geänderte Finanzierungsbedarf sowie ein hohes Wertberichtigungserfordernis im Beteiligungsbereich haben den Transformationsprozess 2020 jedoch stark belastet. Im Jänner 2021 hat die Generalversammlung der AutoBank daher die Einstellung des Neugeschäfts sowie den geordneten Abbau aller Bankgeschäfte und die anschließende Zurücklegung der Bankkonzession beschlossen. Seither konnte die AutoBank bereits Einlagen in Höhe von 130 Millionen Euro an ihre Kunden rückzahlen. Im Zuge des Abbaus ist es nunmehr zu einer Unterschreitung des erforderlichen Eigenkapitals gekommen, was zum Einschreiten der FMA geführt hat.

„Die ESA als einer der Key-Player im Bereich der Finanzmarktstabilität wird daher die rasche und unkomplizierte Entschädigung der verbliebenen Einleger sicherstellen.“ sagt Stefan Tacke, Geschäftsführer der ESA. „Das Entschädigungsverfahren führen wir online durch, in den nächsten Tagen werden alle Einleger von uns einen Brief erhalten, in dem die erforderlichen Schritte erklärt werden.“. Bei der AutoBank sind umfangreiche Assets vorhanden, die Belastung der Mitgliedsinstitute der ESA, die den Einlagensicherungsfonds finanzieren, wird sich somit in Grenzen halten. „Nach derzeitigen Informationen“, so Tacke, „wird die ESA über das Insolvenzverfahren den größten Teil der von ihr nun für die Entschädigung verwendeten Finanzmittel wieder zurückbekommen.“.

Die ESA ist die einheitliche Sicherungseinrichtung im Sinne des § 1 Absatz 2 ESAEG. Der Einlagensicherungsfonds der ESA verfügt auch nach den beiden im Jahr 2020 abgewickelten Sicherungsfällen durch Beiträge der Mitgliedsinstitute und durch Rückflüsse aus den beiden Insolvenzen über ausreichende Liquidität.

Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH
Mag. Stefan TACKE
Managing Director
+43 660 5353630
tacke@einlagensicherung.at
https://www.einlagensicherung.at/

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