Bernhuber: Gezielter Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin notwendig

Linke Fraktionen im EU-Parlament wollen Antibiotika in der Tiermedizin verbieten – ÖVP für wissenschaftlichen Ansatz beim Einsatz von Reserve-Antibiotika in der Veterinärmedizin

Straßburg (OTS) – “Ich lehne den Einspruch der Europäischen Grünen ab, der ein generelles Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zur Folge hätte. Der Vorschlag der Kommission, welcher derzeit am Tisch liegt, wurde über acht Jahre verhandelt und stellt eine deutliche Verschärfung der derzeitigen Rechtslage dar”, betont Alexander Bernhuber, Umwelt- und Gesundheitssprecher der ÖVP im Europaparlament, im Vorfeld der morgen anstehenden Abstimmung über Antibiotika in der Veterinärmedizin im Europäischen Parlament.

Hintergrund der Debatte ist ein Delegierter Rechtsakt der EU-Kommission (ein Umsetzungsgesetz), der festlegt, welche Antibiotika künftig nur noch für Menschen eingesetzt werden dürfen. Österreich hat sich im Pharmazeutischen Ausschuss im Zuge der Erarbeitung des entsprechenden Rechtsaktes für den ursprünglichen Kommissionsvorschlag ausgesprochen, der den fachgerechten Einsatz von Antibiotika auch in der Tiermedizin erlaubt.

Verwundert zeigt sich Bernhuber über die Kommunikation der Grünen EU-Mandatarin Sarah Wiener, die massiv für ein Verbot von Antibiotika eintritt und den Einspruch gegen den Rechtsakt unterstützt. Für Bernhuber ist klar: “Hier wird wieder versucht, die österreichische Landwirtschaft ins schiefe Licht zu rücken und grünes Bauern-Bashing betrieben. Österreich ist bereits jetzt ein Vorzeigeland beim Einsatz von Antibiotika. So wurde in der Nutztierhaltung in den vergangenen 10 Jahren der Einsatz von Antibiotika um mehr als 30 Prozent reduziert.”

Der Einspruch gegen den Rechtsakt, welcher von den Europäischen Grünen kommt, forciert ein weit reichendes Antibiotikaverbot in der Tierhaltung, ohne jegliche verfügbaren Alternativen. Für die Veterinärmedizin stellt der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, der acht Jahre lang durch die Europäische Arzneimittelbehörde, die Weltgesundheitsorganisation und weitere unterschiedliche wissenschaftliche Gremien der EU und gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten erarbeitet wurde, eine ausgewogene Regelung dar. Sollte der Einspruch im Europäischen Parlament angenommen werden, würde das bedeuten, dass die derzeitige Rechtslage weiter gelten würde, bis die Kommission einen neuen Vorschlag vorlegt. Das kann wiederum Jahre dauern. (Schluss)

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