Tierschutzorganisationen formieren sich gemeinsam gegen neue geplante Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung

Madeleine Petrovic: “Hohe Kosten sind niemals ein vernünftiger Grund für ein Todesurteil.”

Niederösterreich (OTS) – Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung (EU 2016/429) ergeben sich weitreichende Änderungen des europäischen Tiergesundheitsrechtes. Dadurch ergibt sich auch in der nationalen Rechtssetzung Anpassungsbedarf. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz brachte nun die neue Verordnung (Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2021) in Begutachtung, die einerseits die Anpassung des nationalen Rechts an das neue europäische Tiergesundheitsrecht, andererseits das Zurückdrängen des Handels mit nicht tollwutgeimpften Hunden, Katzen und Frettchen zum Ziel hat. Die Begutachtungsfrist endete gestern (26.10.2021), mehrere Tierschutzorganisationen haben sich zusammengeschlossen und ihre Stellungnahmen abgegeben:

Organisationen:

* MMag. Dr. Madeleine Petrovic – Präsidentin Tierschutz Austria

* Robert Markschläger – Vorstand Österreichischer Kynologenverband

* Brigitte Cocyan – Präsidentin Tierschutz Dachverband 2.0

* Yvonne Adler – Sachverständige für Hunde

Statements:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Tierschutz Austria: „Die Tiere sind Opfer rechtswidriger Praktiken! Niemals können die Kosten der Unterbringung in Quarantäne die TÖTUNG rechtfertigen! Tiere sind gemäß §°285a°ABGB als empfindsame Lebewesen anerkannt und haben daher ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Leben. Hohe Kosten sind niemals ein vernünftiger Grund für ein Todesurteil. Sollten jedoch die Gebietskörperschaften derart mittellos sein, dass sie sich diese paar tausend Euro für den Tierschutz nicht leisten können, so erklärt der Wiener Tierschutzverein (Tierschutz-Austria) hiermit seine Bereitschaft, im Rahme seiner Quarantäne-Kapazitäten (behördlich genehmigt und kontrolliert) notfalls auch ehrenamtlich Tiere zu übernehmen, die ansonsten Gefahr laufen, getötet zu werden oder in unzumutbarer Weise ins Herkunftsland zurückgeschickt zu werden.“

Yvonne Adler, Sachverständige für Hunde: „Im Sinne des Tierschutzes und des Tierwohles ist es von großer Bedeutung, dass Welpen in der Sozialisierungsphase vertrauensvoll bei ihren Hundehaltern aufwachsen können und positiv auf ihr gemeinsames Leben mit Mensch & Tier vorbereitet werden um so souverän und gelassen Dingen begegnen zu lernen. Gerade die wichtige, richtige und gute Sozialisierung eines Hundes ist ein Grundstein für eine nachhaltige Gefahrenprävention.“

Robert Markschläger, Österreichischer Kynologenverband: „Laut Verordnungsentwurf von Bundesminister Dr. Mückstein, soll nur mehr nur das Verbringen von gegen Tollwut vollständig immunisierten Hunden nach Österreich erlaubt bleiben. Wie bekannt ist, ist eine vollständige Immunisierung eines Hundewelpen unter 16 Wochen aus veterinärmedizinischen Gründen unmöglich. Gemäß unseren Informationen gab es seit 2013 auch keinen einzigen Tollwut-Fall bei Hunden in Österreich. Allerdings ist zur Nutzung der wichtigen Prägungs- und Sozialisierungsphasen, die der Hundewelpe gerade in dieser Zeit durchlebt, aber ein Aufwachsen des Junghundes ab der 9. Lebenswoche beim neuen Besitzer zwingend geboten. Der Österreichische Kynologenverband fordert daher die Aufrechterhaltung der bestehenden Ausnahmeregelung für den Import von Welpen aus kontrollierter Hundezucht. Diese Regelung wird durch eine Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung ergänzt in der bestätigt wird, dass der Hund aus einer tollwutfreien Region stammt. Aus diesem Grund haben wir auch ein eine Petition unter dem Namen “Gefahr für die Hundezucht – Verbot des Imports von Welpen unter 16 Wochen” gestartet.“

Brigitte Coycan, Tierschutz 2.0: „Auch wenn die Vereine des Dachverbandes schon bisher, außer in Ausnahmefällen, nur komplett geimpfte und ausgewählte Tiere nach Österreich verbracht haben, sind wir der Meinung es bedarf – wie bisher – Ausnahmen. Gerade im Tierschutz gibt es immer wieder Notfälle, egal ob medizinische oder auf Grund anderer Umstände und dafür muss es auch wie bisher Ausnahmeregelungen geben. Sonst werden wir schwerverletzten oder mutterlosen Welpen nicht mehr helfen können. Gerade die Handaufzucht von mutterlosen Welpen oder Kitten bedarf viel Erfahrung und Einsatz. Das ist oft in den überfüllten Tierheimen im Ausland nicht möglich und wurde von einigen wenigen Vereinen in Österreich, vorbildlich gemacht. Schwerverletzte Welpen oder Kitten können nicht mehr nach Österreich gebracht und hier versorgt werden. In einer Tierklinik natürlich, wohlgemerkt, also unter Aufsicht und ärztlicher Kontrolle. Wir Vereine des Dachverbands Tierschutz 2.0 und unsere Betriebsstätten werden regelmäßig kontrolliert. Wer kontrolliert die vielen Transporter die „jeden Samstag frei Haus“ Welpen jeder Rasse – oft undefinierbaren Alters – aus dem nahen Ausland nach Österreich anliefern? Leider niemand und die werden weiterfahren und damit wird dem illegalen Welpenhandel eben kein Riegel vorgeschoben, es wird lediglich den seriös arbeitenden Vereinen fast unmöglich gemacht zu helfen.“

Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein)
Madeleine Petrovic
Präsidentin
+43 699 12763009
madeleine.petrovic@tierschutz-austria.at
www.tierschutz-austria.at

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