FMA ordnet im Auftrag des SRB ein Moratorium für die „Sberbank Europe AG“ an

Zahlungs- und Lieferverpflichtungen bis 1. März 2022 ausgesetzt.

Wien (OTS) – Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA als nationale Abwicklungsbehörde hat heute, 28. Februar 2022, im Auftrag der zuständigen europäischen Abwicklungsbehörde für Banken, des Single Resolution Board (SRB) mit Sitz in Brüssel, über die „Sberbank Europe AG“ mit sofortiger Wirkung per Bescheid ein bis 1. März 2022, 23:59 Uhr befristetes Moratorium verhängt. Für die Zeit des Moratoriums gelten folgende Einschränkungen:

* Alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen der Sberbank Europe AG gegenüber ihren Gläubigern sind ausgesetzt.

* Gläubiger können keine Sicherungsrechte gegenüber der Sberbank Europe AG durchsetzen.

* Kündigungsrechte von Vertragspartnern der Sberbank Europe AG
werden vorübergehend ausgesetzt.

* Die Durchsetzung von Sicherungsrechten abgesicherter Gläubiger
der Sberbank Europe AG wird untersagt.

* Die Kündigungsrechte einer Partei eines Vertrags mit der Sberbank Europe AG werden ausgesetzt.

Die Sberbank Europe AG darf daher während des Moratoriums keinerlei Auszahlungen, Überweisungen oder andere Transaktionen durchführen. Einleger erstattungsfähiger Einlagen haben aber zur Sicherung des nötigsten täglichen Bedarfs bis zum Ende des Moratoriums Zugang zu einem Betrag von maximal € 100 pro Tag. Einlagen bis € 100.000 sind weiterhin durch das österreichische Einlagensicherungssystem besichert.

Diese Maßnahme war erforderlich, da die Europäische Zentralbank EZB, deren direkter Aufsicht sie untersteht, dem SRB angezeigt hat, dass die Sberbank Europe AG in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und wahrscheinlich ein Ausfall der Bank („fail or likely to fail“) droht. Aufbauend auf der Analyse der EZB hat der SRB nach eingehender Prüfung festgestellt, dass die Sberbank Europe AG tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ausfallen wird, und zur Prüfung der weiteren erforderlichen Schritte dieses zeitlich befristete Moratorium verhängt. Die Maßnahme dient dem Ziel, die Finanzmarktstabilität in der Bankenunion zu sichern und zu stärken.

Sberbank Europe AG ist eine 100-Prozent-Tochter der Sberbank mit Sitz in Moskau, die mehrheitlich im Besitz des russischen Staates ist.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des SRB sowie jener der EZB unters folgenden Links:

[https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-determines-sberbank-europe-ag-austria-and-its-subsidiaries-croatia-and-slovenia-failing]
(https://www.srb.europa.eu/en/content/srb-determines-sberbank-europe-ag-austria-and-its-subsidiaries-croatia-and-slovenia-failing)

3121b6aec1.de.html]
(https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2022/html/ssm
.pr220228

Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

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