Koralm-Pumpspeicher: Skandal-Behörde schwänzt Gerichtsverhandlung

Rechtsgespräch am BVwG zeigt massive Probleme beim Natur- und Gewässerschutz

Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt fand im UVP-Beschwerdeverfahren zum umstrittenen Pumpspeicherkraftwerk Koralm am Mittwoch eine erste Tagsatzung am Wiener Bundesverwaltungsgericht statt. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „In einem Rechtsgespräch sind massive Probleme beim Natur- und Gewässerschutz in selten gekannter Schärfe zutage getreten. Eine große Überraschung war allerdings, dass die belangte Behörde gar nicht vertreten war und die Gerichtsverhandlung quasi geschwänzt hat“

Der Grund für diesen historisch einmaligen Vorgang liege darin, dass die Abteilung 13 der steiermärkischen Landesregierung wegen staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch auch im Zusammenhang mit dem Koralm-Verfahren – es gilt die Unschuldsvermutung – in die Schlagzeilen geraten war. In Folge seien die Leiterin und zuständige Referent abgezogen worden und habe das entstandene Vakuum bisher offensichtlich noch nicht geschlossen werden können. Vertreten waren hingegen beide Projektverantwortliche mit ihren Planern und neuer Rechtsvertretung, weiteres auf Beschwerdeführerseite die Umweltanwältin, Umweltorganisationen, Nachbarn und die Marktgemeinde Bad Schwanberg durch ihren Rechtsanwalt sowie Auskunftspersonen. Laut Rehm sei das geplante Kraftwerk von energiewirtschaftlich geringer Bedeutung, hätte zwar einen großen Maschinensatz aber ein kleines Speicherreservoir und keinen natürlichen Zufluss, würde also keine zusätzliche Primärenergie aus erneuerbaren Energien bereitstellen können, sondern grundsätzlich den im Netz vorhandenen Strommix zum Pumpen verwenden können. „Hinsichtlich Wirkung und Einsatzmöglichkeit werden immer wieder unverantwortlich Utopien verbreitet, die der Realität nicht standhalten. Besonders tut sich hier der ehemaligen VP-Wirtschaftslandesrat Paierl hervor. So würde keine Abhängigkeit von schädlichen Energieformen verringert sondern diese im ungünstigen Fall noch gefördert“, so Rehm. Im Gegenzug stünde das Projekt in vielfältiger Weise mit dem Gewässerschutz insbesondere an der Schwarzen Sulm und nationalem wie europäischem Naturschutzrecht in Konflikt – in noch größerem Ausmaß als sich das bisher schon gezeigt habe. Die Vorgangsweise der Steiermärkischen Landesregierung bei der teilweisen Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes, um die UVP-Pflicht zu vermeiden, sowie bei der Nichtumsetzung von EU-Vorgaben bei den Europaschutzgebieten habe sich in jeder Hinsicht als kontraproduktiv gezeigt. „Als Fazit des gestrigen Gerichtstages zur Umweltverträglichkeitsprüfung kann ich zusammenfassend sagen, wenn das das BVwG den offenkundig mängelbehafteten Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung nicht gleich behebt dann haben wir ein langes und sowohl rechtlich als auch inhaltlich und aufwändiges Gerichtsverfahren vor uns,“ so Beschwerdeführer Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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