SPÖ-Vollath zu Polen: Ankündigungen alleine sind keine Justizreform

Erst wenn Rechtsstaat in Polen umfassend repariert ist, dürfen EU-Gelder fließen

Wien (OTS/SK) – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen reist heute nach Polen und wird dort auch die Freigabe von EU-Geldern aus dem Corona-Wiederaufbaufonds in Milliardenhöhe ankündigen. SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath appelliert an die Mitgliedstaaten, diese Entscheidung nicht zu billigen: „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Die Ankündigungen der polnischen Regierung für eine Justizreform sind löblich, aber eben auch nicht mehr als das, nämlich bloße Ankündigungen. Mit den Erfahrungen der letzten Jahre verbietet sich voreiliger Optimismus. Polen missachtet Urteile des Europäischen Gerichtshofs, hat die europäische Rechtsordnung grundsätzlich infrage gestellt und unabhängige Gerichte mundtot gemacht. Bevor diese Missstände nicht umfassend repariert sind, dürfen auch keine EU-Gelder fließen. Realpolitische Winkelzüge der Kommissionspräsidentin im Kontext der aktuellen Ukraine-Krise haben hier keinen Platz, der Rechtsstaat ist die Grundlage der europäischen Einigung. Deshalb ist das Artikel-7-Verfahren im Rat fortzuführen und eine Anwendung des seit 1.1.2021 in Kraft stehenden Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu prüfen.“ **** (Schluss) lp

Jakob Flossmann
Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament
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