Tierärztekammer weist Vorwürfe von Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) entschieden zurück

Wien (OTS) – Im Fall der Missstände in einem AMA-zertifizierten Schweinemastbetrieb im Bezirk Korneuburg erhob Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) heute Mittwoch, am 29.6.2022 schwere Vorwürfe gegen den betroffenen Betreuungstierarzt. Der Politiker unterstellte dem Veterinär seine gesetzlichen Pflichten zur Sicherung des Tierwohls vernachlässigt zu haben und warf dem betroffenen Tierarzt und anderen Tierärzt*innen in Niederösterreich Geldmacherei und gesetzeswidriges Verhalten vor.
„Das ist eine unsachliche Pauschalverurteilung, die wir entschieden zurückweisen“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth in einer ersten Reaktion auf die offenbar haltlosen Vorwürfe und meinte weiter: „Als gelernter Landwirt sollte der Herr Landesrat wissen, wer die Verantwortung für einen landwirtschaftlichen Betrieb und die dort gehaltenen Tiere trägt.“ Es stünde wohl außer Zweifel, dass noch immer der Landwirt für sein rechtswidriges Verhalten, seine Missstände und Versäumnisse die Verantwortung trage.

Tierärztinnen und Tierärzte hier in eine Mittäterschaft hineinzuziehen oder sie sogar zu kriminalisieren, sei strikt abzulehnen. „Bald werden sich auch keine Tierärzt*innen mehr finden um landwirtschaftliche Betriebe zu betreuen, das tut sich bald keiner mehr an,“ so Frühwirth. Zudem sich der Nutztierpraktiker*innen-Mangel ohnedies bereits abzeichne. Wer Tierärzt*innen als Problem ansehe und sie nicht mit ihrer Expertise, als Teil der Lösung anerkennen will, der sei auf dem Holzweg. „Und wenn nun wieder, weder ein Produktionsversagen noch ein Kontrollversagen seitens der Verantwortlichen erkannt werde und die Schuld auf den Betreuungstierarzt abgeschoben wird, dann ist dies wohl bezeichnend für die Qualität der Diskussion“, kritisiert Frühwirth.

Die vertraglich gesicherte tierärztliche Betreuung im Rahmen der Tiergesundheitsdienste sei durch die TGD-Verordnung geregelt, wobei der rechtskonforme Medikamenteneinsatz hier im Vordergrund stehe. Die zwei Mal jährlich stattfindenden Betriebserhebungen, die in einem Schweinemastbetrieb vorgeschrieben sind, ersetzen keinesfalls eine zentrale, lückenlose, durchgehende Überwachung und behördliche Kontrolle. Eine Mängelfeststellung bleibe in den allermeisten Fällen für den verantwortlichen Landwirt oft auch ohne Konsequenzen.

„Betreuungstierärzt*innen sind keine Kontrollorgane“

Eine darüberhinausgehende tierärztliche „Kontrollfunktion“, wie sie immer seitens der Politik bei den Betreuungstierärzt*innen gesehen wird, sei schlichtweg nicht möglich bzw. sei diese unvereinbar. Selbstverständlich werden tierschutzrelevante Zustände aufgezeigt und angezeigt, doch oft fehle es allerdings auch an der Ernsthaftigkeit und Konsequenz, im System etwas zu verändern. Die Politik muss sich nicht nur ganz klar für Transparenz aussprechen, sondern bei Verstößen auch zu gravierenden Konsequenzen bekennen. Vielmehr habe sie es auch selbst in der Hand, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen – wie etwa, ein hohes Maß an Transparenz und höhere Besuchsfrequenzen zuzulassen. Zudem müssten die Verantwortlichen auch bereit sein, diese zu finanzieren.

Frühwirth macht abschließend deutlich: „Ein Reagieren anstatt sich nur einfach zu distanzieren, ist gefordert. Der Häufung von Schweineskandalen kann mit konventionellen Maßnahmen nicht begegnet werden. Es ist höchste Zeit für einen sogenannten Schweinegipfel. Die Tierärztekammer zeigt sich jedenfalls dazu gesprächsbereit“.

Mag. Silvia Stefan-Gromen, Österreichische Tierärztekammer,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Tel. 01/ 512 17 66 DW 41
Email: silvia.gromen@tieraerztekammer.at

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