Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen neu im Tierschutzgesetz

Novelle bringt zahlreiche Verbesserungen für Tierschutz

Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes sind Anfang September eine Reihe von Verbesserungen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist ein Verbot, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen oder sonst mit ihnen zu werben. Säugetiere dürfen im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht mehr geschlachtet werden. Zudem erhalten Tierschutz-Ombudspersonen Parteienstellung in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz. Weitere Verbesserungen beim Tierschutz sind bereits in Vorbereitung. ****

Die Bundesregierung hat sich Anfang Juli auf ein umfassendes Tierschutzpaket geeinigt. Nach Beschluss im National- und Bundesrat sind Anfang September Teile davon in Kraft getreten. Ab sofort ist die Tötung von Säugetieren im letzten Drittel der Trächtigkeit verboten. Sie dürfen auch nicht mehr zum Zweck der Schlachtung transportiert werden. Verbesserungen gibt es auch für Tierschutzombudspersonen der Bundesländer: Sie erhalten Parteistellung in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz.

GESETZESNOVELLE BRINGT KLARSTELLUNG

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