Graf/Haubner: Wirtschaftsausschuss ebnet weiteren Weg für Energiekostenzuschuss

Regierungskoalition ist Partner der Unternehmen – Entlastung für die Wirtschaft wichtig und richtig – Opposition stimmt gegen Standort und Arbeitsplätze

“Mit dem heutigen Beschluss im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie haben wir den weiteren Weg für den Energiekostenzuschuss geebnet. Und damit auch für die Entlastung von energieintensiven Unternehmen und gewerblichen Vereinen”, betonen ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf und ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner. Gerade in Zeiten massiver Teuerungen, wie sie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht hat, sei es “ein Gebot der Stunde und des Handelns”, den Wirtschaftsstandort bestmöglich zu stärken. Leider hätte die Opposition aus SPÖ, FPÖ und Neos hier ihre Zustimmung verweigert, “und damit gezeigt, dass ihr politisches Kleingeld mehr wert ist, als die Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze in unserem Land”.

Gefördert wird in vier Stufen: In Stufe eins werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt hier 2.000 Euro. Voraussetzung für den Zuschuss der Stufe zwei ist, dass sich die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. Dabei werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die Förderhöhe beträgt hier maximal zwei Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden. In der dritten Stufe müssen Unternehmen zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund hoher Energiekosten vorweisen. Die Zuschüsse gehen bis zu einer Summe von 25 Millionen Euro. Der Energiekostenzuschuss der Förderstufe vier steht nur ausgewählten Branchen, wie aus dem Stahlsektor, offen. Zuschüsse sind bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Energiekosten sich pro Jahr auf zumindest drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Diese drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter bestätigt werde. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Das im Gesetz vorgesehene Budget von 450 Millionen Euro werde für den Energiekostenzuschuss nun auf 1,3 Milliarden Euro erhöht, sobald der Nationalrat seine Zustimmung gegeben habe. Abwickelnde Stelle wird die bundeseigene Förderbank aws. Mit der heutigen Beschlussfassung im Ausschuss wird der Energiekostenzuschuss in weiterer Folge im Nationalrat zur Abstimmung kommen.

Graf: “Wir setzen einen wichtigen Schritt dafür, die stark gestiegenen Energiepreise für Unternehmen abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.” Haubner ergänzt: “Wirtschaft schafft Arbeit und Wohlstand. Damit das so bleibt, schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen.”

“Für uns stehen die Unterstützung und die Entlastung von Wirtschaft und Bevölkerung im Vordergrund. Mit dem Energiekostenzuschuss folgt nun die nächste Maßnahme dazu”, schließen Graf und Haubner. (Schluss)

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