Neuberger-Hartmann & Hechenberger: „Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels bringt noch mehr Tierwohl“

Ab 2024 gelten Ausnahmen der dauernden Anbindehaltung für AMA Rinder Betriebe nicht mehr – Totschnig unterstützt mit Investitionsprogramm

Die AMA-Marketing hat gemeinsam mit der Branche beschlossen, dass ab 1.1.2024 alle Milch- und Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen dürfen. Die beiden Nationalratsabgeordneten der Volkspartei, Irene Neumann-Hartberger und Josef Hechenberger, zeigen sich erfreut über diese Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels, denn: „Diese Aufwertung des AMA-Gütesiegels bringt noch mehr Tierwohl.“

„Die sogenannte „dauernde“ Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich bei Neubauten schon lange verboten. Für bestehende Ställe sieht das Tierschutzgesetz eine Übergangsfrist bis 2030 vor. Jetzt hat die AMA-Marketing gemeinsam mit der Branche festgesetzt, dass ab 1.1.2024 Milch- und Rindfleischprodukte aus dem AMA Programm diese Ausnahmen nicht mehr in Anspruch nehmen dürfen. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement. Damit wird Österreichs Vorreiterrolle bei den Tierwohlstandards weiter ausgebaut“, betont Irene Neumann-Hartberger, Nationalratsabgeordnete der Volkspartei.

„Da mit dieser Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels Mehrkosten für landwirtschaftliche Betriebe einhergehen, wird Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ein Investitionsprogramm schnüren, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen, zu unterstützen. Damit wird ein weiterer Anreiz geschaffen, möglichst bald – noch vor der gesetzlichen Frist – aus der ‚dauernden‘ Anbindehaltung auszusteigen. Österreich wird damit einmal mehr seinem Anspruch, eines der Länder mit den höchsten Tierwohlstandards zu sein, gerecht“, betont Josef Hechenberger, Abgeordneter zum Nationalrat, abschließend.

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