Wolfsausrottung beschlossen: Tiroler Landtag bricht offen und bewusst EU-Recht

Almhaltung und Wölfe seien unvereinbar – wie schaffen das dann die Schweiz, Slowenien, Kroatien, Rumänien, die Slowakei, Italien und Frankreich?

Gestern Nachmittag hat der Tiroler Landtag ganz bewusst und offen EU-Recht gebrochen. Sämtliche bisherigen Bescheide zum Abschuss von Wölfen sind durch das Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden, weil sie der so wichtigen Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie widersprochen haben. Sie waren also illegal. Die Anrufung des Gerichts war Umweltschutzverbänden möglich, weil das nach der Aarhus Konvention der EU für Bescheide vorgesehen ist. Es gibt aber keine Möglichkeit, Verordnungen von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen. Jedoch dürfen Verordnungen keine Spezialfälle betreffen, wie die Erlaubnis zur Tötung spezifischer Wölfe. Dafür gibt es die Bescheide. Und trotzdem hat der Tiroler Landtag jetzt einstimmig bis auf die Grünen eine Verordnung zum Abschuss von Wölfen erlassen, ausschließlich deswegen, weil dieses rechtswidrige Vorgehen niemand gerichtlich überprüfen lassen kann. Dabei ist dem Landtag sehr genau bewusst, dass diese Verordnung auch der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie der EU widerspricht, die Österreich unterschrieben hat. Aber in Tirol san mir holt mir, und da bildet sich sogar die Landesregierung ein, rechtswidrig handeln zu können und Punkt.  

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