Jetzt gerade findet eine illegale Treibjagd im Jagdgatter Strem statt!

Gerade noch eine Pressekonferenz vor dem Jagdgatter über das in Kraft getretene Verbot der Gatterjagd abgehalten, findet nur 2 Tage später dort eine Treibjagd statt.

Das mühsam erkämpfte Jagdgesetz ist eindeutig: nach § 170 (3a) darf ab dem 1. Februar 2023 keine Gatterjagd mehr im Burgenland stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Gatterzäune entfernt werden müssen. Beim Jagdgatter Strem ist das aber nicht der Fall. Und § 10 (5) des Jagdgesetzes stellt fest, dass vor dem 1. Februar 2023 im Jagdgattern nur zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Jänner Treibjagden stattfinden durften. Und trotzdem findet jetzt, am 18. Februar 2023, im selben Jagdgatter Strem eine Treibjagd statt. Diese ist also mehrfach illegal.

Vor Ort haben Anrainer:innen und Tierschützer:innen die Treibjagd dokumentiert. Der Obmann-Stv des VGT, ebenfalls vor Ort, hat auch die Polizei gerufen. Diese sprach mit dem Gatterbetreiber und teilte dem VGT mit, dass es eine Anzeige geben werde. Zur Mittagszeit war die Treibjagd unterbrochen, wurde aber gegen 13 Uhr wieder aufgenommen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist ebenfalls involviert: „Die Behörde versagt einmal mehr bei der Exekution einer Tierschutzbestimmung, in diesem Fall einer solchen im Jagdgesetz. Zurufe von Behördenseite, das ginge den VGT nichts an, der würde nicht darüber entscheiden, sind überflüssig. Auch die Behörde hat hier keinen willkürlichen Spielraum, sondern muss die Gesetze exekutieren, wie sie niedergeschrieben sind. Keine Gatterjagd mehr, keine Jagdgatter, die Tiere müssen beliebig ins ehemalige Gatter ein- und auswechseln können. Wir erwarten, dass die Behörde jetzt endlich einschreitet und die seltsamen Ausreden der Gatterjagdbetreiber:innen nicht gelten lässt. Gatterbetreiber Draskovich sagt laut ORF z.B., dass der Gatterzaun, der bisher dazu gedient hat, eine Überpopulation von Jagdopfern im Gatter zu halten, ab sofort dazu dienen solle, dieselben Tiere draußen zu halten. Nur Schildbürger fallen auf so etwas herein. Es gibt keine forstlichen Schutzzäune, innerhalb derer sich Paarhufer befinden, und die ein 130 ha Gebiet umfassen. Der Zaun muss also weg und aus.“

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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