EQS-HV: Lenzing AG: Einberufung zur 79. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Lenzing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Lenzing AG: Einberufung zur 79. ordentlichen Hauptversammlung

21.03.2023 / 12:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Lenzing Aktiengesellschaft

Lenzing

FN 96499 k

ISIN AT 0000644505

(“Gesellschaft”)

 

E i n l a d u n g

 

zu der am Mittwoch, 19. April 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)

im Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing,
stattfindenden

79. ordentlichen Hauptversammlung der

Lenzing Aktiengesellschaft

 

I. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und
dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2022 sowie des Berichtes des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022
 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 im Voraus
 5. Wahlen in den Aufsichtsrat
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
 7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2023
 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen „Genehmigten Kapitals“
unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts gem. § 153 Abs 6 AktG,
aber auch mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder teilweise
auszuschließen, auch mit der Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien
gegen Sacheinlagen, unter Aufhebung des „Genehmigten Kapitals“ gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 12.04.2018 zum 10. Tagesordnungspunkt
und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in
§ 4

9a. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen auszugeben und über die
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates Bezugsrechte
der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen, unter Aufhebung der
entsprechenden Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Wandelschuldverschreibungen auszugeben gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 12.04.2018 zum 11a. Tagesordnungspunkt

9b. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gem. § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten (Wandelschuldverschreibungen), unter Aufhebung des
„Bedingten Kapitals“ gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 12.04.2018 zum
11b. Tagesordnungspunkt und entsprechende Änderung der Satzung in § 4
 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 29. März 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lenzing.com zugänglich:

• Jahresfinanzbericht 2022, darin enthalten:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

• Corporate Governance Bericht 2022,
• Gesonderter nichtfinanzieller Bericht 2022,
• Bericht des Aufsichtsrats,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9b,
• Vergütungsbericht zu Punkt 6 der Tagesordnung,
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87
Abs 2 AktG,
• Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat,
• Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss beim „Genehmigten
Kapital“ gem. § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu Punkt 8 der
Tagesordnung,
• Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei
Wandelschuldverschreibungen gem. § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu
Punkt 9 der Tagesordnung,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

 

III. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110 UND 118
AKTG

 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per
Post oder Boten spätestens am 29. März 2023 (24:00 Uhr, MESZ) der
Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 4860 Lenzing, Werkstraße 2, zH
Herrn Sébastien Knus, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Hauptversammlung2023@lenzing.com zugeht. Sofern für Erklärungen die
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe
in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.

Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts
wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 31. März 2023 elektronisch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter [1] www.lenzing.com unter dem
Menüpunkt „Hauptversammlung – 2023“ sowie spätestens am 5. April 2023 in
derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung
(insbesondere im Amtsblatt der Wiener Zeitung).

 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 7. April 2023
(24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (7672) 918
3599 oder per Post an 4860 Lenzing, Werkstraße 2, zH Herrn Sébastien Knus,
oder per E-Mail an Hauptversammlung2023@lenzing.com, wobei das Verlangen
in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.

 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Diese Angaben entfallen, da die Lenzing Aktiengesellschaft nicht dem
Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen hat.

 4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung).

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so
darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere
gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft [2] www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“.

 5. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 ff AktG
(§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär,
den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform
ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für
die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft [3] www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte Formular, das auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden.

Die Vollmacht muss spätestens am 18. April 2023 um 13:00 Uhr (MESZ)
ausschließlich eine der folgenden Adressen zugegangen sein:

i. E-Mail-Adresse Hauptversammlung2023@lenzing.com
ii. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT 0000644505 im Text angeben),

wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden. 

Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam,
wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen
ist.

Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit
der Vertretung durch Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger,
IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter wird Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der
Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen
der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht
ungültig. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen wollen, Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft [4] www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“ ein spezielles Vollmachts- und Widerrufsformular (nur
in deutscher Fassung) abrufbar. Die Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht
muss spätestens am 18. April 2023 um 13:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an
eine der folgenden Adressen zugegangen sein:

i. E-Mail-Adresse Hauptversammlung2023@lenzing.com
ii. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT 0000644505 im Text angeben),

wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden. 

Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap
finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft [5] www.lenzing.com
unter den Menüpunkten „Investoren“ und „Hauptversammlung“. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael
Knap unter Tel.: +43 1 876 33 43-30, per Fax: +43 1 876 33 43-39 oder
E-Mail: michael.knap@iva.or.at.
 

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft
nachweist.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am 14. April 2023, ausschließlich an eine der
folgenden Adressen zugegangen sein:
 

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail Hauptversammlung2023@lenzing.com (Depotbestätigungen bitte im
Format PDF)

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599 unbedingt ISIN
AT0000644505 im Text angeben)

Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft [6] www.lenzing.com unter den Menüpunkten „Investoren“ und
„Hauptversammlung“.

 

V. INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG

 1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und
zu welchen Zwecken werden diese verarbeitet?

Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:

• Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung
des Abstimmungsverhältnisses
• Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der
Aktionärsrechte
• Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse
• Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls
• Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-,
Auskunfts- und Meldepflichten.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Lenzing Aktiengesellschaft
Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.

 2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?

Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Lenzing
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z
8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Lenzing
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Lenzing
Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Lenzing Aktiengesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).

Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall
auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.

 3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Lenzing Aktiengesellschaft
oder umgekehrt von der Lenzing Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben
werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von
Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

 4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen
Daten?

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der Lenzing Aktiengesellschaft unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse privacy@lenzing.com oder über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen:

Lenzing Aktiengesellschaft

AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2

Telefax: +43 (0) 7672 918-4005

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

 5. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Lenzing Aktiengesellschaft [7] www.lenzing.com zu
finden.

 

VI. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist zerlegt in
26.550.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme in der Hauptversammlung.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 

Lenzing, im März 2023         Der Vorstand

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

21.03.2023 CET/CEST

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lenzing AG
4860 Lenzing
Österreich
Telefon: +43 7672-701-0
Fax: +43 7672-96301
E-Mail: office@lenzing.com
Internet: www.lenzing.com
ISIN: AT0000644505
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1587115  21.03.2023 CET/CEST

References

Visible links
1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8937a13fc33a0a14e89778154b8631b5&application_id=1587115&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender