EQS-HV: Semperit AG Holding: Einberufung zu der 134. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Semperit AG Holding / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Semperit AG Holding: Einberufung zu der 134. ordentlichen Hauptversammlung

23.03.2023 / 21:31 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Semperit Aktiengesellschaft Holding

mit dem Sitz in Wien

FN 112544 g

ISIN: AT0000785555

(„Gesellschaft“)

 

E i n b e r u f u n g

 

zu der am Dienstag, 25. April 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)

im Novotel Wien Hauptbahnhof, Canettistraße 6, 1100 Wien, stattfindenden

134. ordentlichen Hauptversammlung der

Semperit Aktiengesellschaft Holding

 

 

I. TAGESORDNUNG
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und
dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2022, sowie des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2022
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2022
ausgewiesenen Bilanzgewinns
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 im Voraus
 
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
 
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
 
8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2023
 
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen „Genehmigten Kapitals“
unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts gem. § 153 Abs 6 AktG, aber
auch mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen, auch
mit der Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen, unter
Aufhebung des „Genehmigten Kapitals“ gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
25.04.2018 zum 10. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung über die
entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 5
 
10a. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen auszugeben und über die
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates Bezugsrechte
der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen, unter Aufhebung der
entsprechenden Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Wandelschuldverschreibungen auszugeben gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 25.04.2018 zum 11a. Tagesordnungspunkt
 
10b. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gem. § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten (Wandelschuldverschreibungen), unter Aufhebung des
„Bedingten Kapitals“ gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25.04.2018 zum
11b. Tagesordnungspunkt und entsprechende Änderung der Satzung in
§ 4 Abs 6 und Abs 7

 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG: BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

 

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 4. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft
www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Investor Relations“ und
„Hauptversammlung“ zugänglich:

 

• Jahresfinanzbericht 2022, darin enthalten:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

• Corporate Governance Bericht 2022,
• Gesonderter nichtfinanzieller Bericht 2022 (Nachhaltigkeitsbericht),
• Vorschlag für die Gewinnverwendung 2022,
• Bericht des Aufsichtsrats,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 10b,
• Vergütungsbericht zu Punkt 7 der Tagesordnung,
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
§ 87 Abs 2 AktG,
• Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat,
• Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss beim „Genehmigten
Kapital“ gem. § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG zu Punkt 9 der
Tagesordnung,
• Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei
Wandelschuldverschreibungen gem. § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu
Punkt 10 der Tagesordnung,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

 

III. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110 UND
118 AKTG

  1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

 

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per
Post oder Boten spätestens am 4. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ) der
Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Semperit Aktiengesellschaft
Holding, zH Frau Judit Helenyi, Am Belvedere 10, 1100 Wien, bzw. per
SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000785555 im Text angeben), oder per E-Mail HV2023@semperitgroup.com
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden.

 

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.

 

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts
wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 6. April 2023 elektronisch
auf der Internetseite der Gesellschaft www.semperitgroup.com unter den
Menüpunkten „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“, sowie spätestens
am 11. April 2023 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die
ursprüngliche Tagesordnung (insbesondere im Amtsblatt der Wiener Zeitung).

 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

 

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. April 2023
(24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft entweder an Semperit Aktiengesellschaft
Holding, zH Frau Judit Helenyi, Am Belvedere 10, 1100 Wien, oder per
E-Mail an HV2023@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne
des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG.

 

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

 

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.

 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

 

Gemäß § 86 Abs 7 AktG muss der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen
und zu mindestens 30% aus Männern bestehen. Es ist auf volle
Personenzahlen zu runden, wobei aufzurunden ist, wenn der errechnete
Mindestanteil eine Dezimalstelle von zumindest 5 aufweist. Es wurde kein
Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben. Bei derzeit insgesamt 10
Aufsichtsratsmitgliedern beträgt der Mindestanteil für Frauen und Männer
jeweils 3 Personen. Bei insgesamt 11 Aufsichtsratsmitgliedern beträgt der
Mindestanteil für Frauen und Männern jeweils (abgerundet) 3 Personen.

 4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

 

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung).

 

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der
Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so
darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.

 

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere
gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG finden sich unter „Information über
Aktionärsrechte“ auf der Internetseite der Gesellschaft
www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Investor Relations“ und
„Hauptversammlung“.
5. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 ff AktG
(§ 106 Z 8 AktG)

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär,
den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

 

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform
ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für
die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Investor
Relations“ und „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellte Formular, das
auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet
werden.

 

Die Vollmacht muss spätestens am 24. April 2023 um 12:00 Uhr (MESZ)
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:

 

i. E-Mail-Adresse anmeldung.semperitgroup@hauptversammlung.at;
ii. Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000785555 im Text angeben),

 

wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden. 

 

Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam,
wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen
ist.

 

Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit
der Vertretung durch Dr. Verena Brauner vom Interessenverband für Anleger,
IVA, zur Verfügung. Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wird Dr. Verena
Brauner das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf
Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten
Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Ohne
ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht zwingend,
dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Dr. Verena
Brauner zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Dr. Verena
Brauner ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.semperitgroup.com
unter den Menüpunkten „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ ein
spezielles Vollmachts- und Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung)
abrufbar. Die Dr. Verena Brauner erteilte Vollmacht muss spätestens am
24. April 2023 um 12:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden
Adressen zugegangen sein:

 

i. E-Mail-Adresse brauner.semperitgroup@hauptversammlung.at
ii. per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000785555 im Text angeben),

 

wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt
werden.

 

Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Dr. Verena Brauner
finden sich unter „Information über Aktionärsrechte“ auf der Internetseite
der Gesellschaft www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Investor
Relations“ und „Hauptversammlung“. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Verena Brauner unter Tel.: +43 1
305 0291.

 

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

 

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ).

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft
nachweist.

 

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

 

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch
Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am 20. April 2023, ausschließlich an eine der
folgenden Adressen zugegangen sein:

 

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail anmeldung.semperitgroup@hauptversammlung.at  
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text
angeben)

 

Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
www.semperitgroup.com unter den Menüpunkten „Inverstor Relations“ und
„Hauptversammlung“.

 

V. INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG

 

1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu
welchen Zwecken werden diese verarbeitet?

 

Die Semperit AG Holding verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des
Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

 

Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:

• Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung
des Abstimmungsverhältnisses
• Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der
Aktionärsrechte
• Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse
• Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls
• Erfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-,
Auskunfts- und Meldepflichten.

 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Art 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Semperit AG Holding
Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.

 2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?

 

Die Semperit AG Holding bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der
Semperit AG Holding nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd
Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Semperit AG
Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit AG Holding mit
diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.

 

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Semperit AG Holding ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).

 

Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall
auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.

 3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?

 

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen Semperit AG Holding oder
umgekehrt von der Semperit AG Holding gegen Aktionäre erhoben werden,
dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.

 4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen
Daten?

 

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der Semperit AG Holding unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
data.privacy@semperitgroup.com oder über die folgenden Kontaktdaten
geltend machen: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung, Am
Belvedere 10, 1100 Wien.

 

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

 5. Weitere Informationen

 

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Semperit AG Holding www.semperitgroup.com zu finden.

 

VI. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG (§
106 Z 9 AktG)

 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 21.358.996,53 und ist zerlegt in
20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme in der Hauptversammlung.

 

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.

 

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 

 

 

Wien, im März 2023

 

Der Vorstand

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23.03.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Semperit AG Holding
Am Belvedere 10
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 79 777-310
Fax: +43 1 79 777-602
E-Mail: judit.helenyi@semperitgroup.com
Internet: www.semperitgroup.com
ISIN: AT0000785555
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1591069  23.03.2023 CET/CEST

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