SPÖ-Bayr begrüßt vorläufige Entscheidung zugunsten der „Abtreibungspille“ durch den Obersten Gerichtshof der USA

Auch in Österreich viel zu tun, um barrierefreien Zugang zum Recht der Frauen auf Selbstbestimmung zu garantieren

Als wichtige Etappe im internationalen Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren Körper bezeichnet Nationalratsabgeordnete Petra Bayr die Entscheidung des Supreme Courts in den USA, den Zugang zu dem Pharmazieprodukt Mifepriston vorerst ohne Einschränkungen weiter zu gewähren. Urteile unterer Instanzen – etwa in Texas – werden damit für die Dauer des weiteren Verfahrens ausgesetzt. „In den USA hat sich die Müttersterblichkeit verdoppelt. Dies ist unter anderem auch auf das Verbot von Abtreibungen in mehreren Bundesstaaten zurückzuführen“, so Bayr, die auch Präsidentin des European Parliamentary Forum on Sexual and Reproductive Rights ist, und weiter: „Wir wissen von globalen Studien, dass mit einem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen diese nicht weniger werden. Frauen werden nur in die Illegalität getrieben und müssen auf medizinisch unsichere und schlecht gemachte Eingriffe zurückgreifen – mit den dementsprechend fatalen und oft letalen Folgen!“ ****

Auch in Österreich sei die Situation von Frauen, die keine (weiteren) Kinder bekommen wollen, alles andere als rosig, denn das Angebot von leistbaren Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Spitälern sei überschaubar, in manchen Bundesländern gar nicht vorhanden. „Als SPÖ-Frauen kämpfen wir dafür, dass alle Menschen in Österreich Zugang zu kostenloser Verhütung haben, das notwenige Wissen über ihren Körper und ihre Sexualität sowie für einen barrierefreien Zugang zu einem sichern Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen, die sich dazu entscheiden, aktuell kein Kind bekommen zu wollen, müssen garantiert sein. Die Angebote müssen maßgeschneidert sein, sollen sowohl chirurgisch wie auch pharmazeutisch flächendeckend vorhanden sein, müssen frei von Stigmatisierung angeboten werden und dürfen keine finanziellen Hürden haben! Sensuelle und reproduktive Rechte sind Menschenrechte, der Staat muss den Zugang dazu garantieren“, so Bayr abschließend. (Schluss) lp

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