ARCHE NOAH Expertin informiert EU-Ausschüsse für Landwirtschaft und Umwelt

EU-Saatgutrecht: Neuregelung verhindert Erhaltung alter Sorten

BRÜSSEL, SCHILTERN (OTS) – DIE ERHALTUNG DER KULTURPFLANZENVIELFALT MUSS IM EU-SAATGUTRECHT OBERSTE PRIORITÄT HABEN. MIT DIESER FORDERUNG MUSS SICH DER AGRAR-AUSSCHUSS DES EU-PARLAMENTS AUSEINANDERSETZEN. DIE ABGEORDNETEN DISKUTIEREN HEUTE, MONTAG, NACH EINEM GEMEINSAMEN HEARING MIT DEM UMWELTAUSSCHUSS DIE VORLAGE DES ZUSTÄNDIGEN BERICHTERSTATTERS HERBERT DORFMANN (EVP). NUR DREI EXPERT:INNEN STEHEN DABEI AB 15 UHR ZUR VERFÜGUNG. EINE DAVON IST DIE ARCHE NOAH EXPERTIN FÜR SAATGUT-POLITIK, DIE OBERÖSTERREICHISCHE ÖKONOMIN MAGDALENA PRIELER. „ANGESICHTS DER KLIMAKRISE IST DER ANBAU VON TRADITIONELLEN UND ANPASSUNGSFÄHIGEN SORTEN AN VERSCHIEDENEN STANDORTEN FÜR DIE ZUKUNFT DER ERNÄHRUNG UNERLÄSSLICH“, SAGT PRIELER VOR DEM HEARING. 

 Um die schwerwiegenden Folgen des Gesetzesvorschlags zu veranschaulichen, überreichen Vertreter:innen europäischer Saatgut-Initiativen den Abgeordneten vor dem Hearing lokale Bohnensorten: „Kaiser Friedrich“, „Bunte Speckbohne Ljubljana“ und viele andere, verbunden mit der Warnung: „Dieses Saatgut darf laut der vorgeschlagenen Verordnung nicht an Landwirt:innen abgegeben werden“. Expertin Prieler warnt: „Es ist absurd! Nach den vorgeschlagenen Regeln könnten Saatgut-Organisationen wie ARCHE NOAH, aber auch öffentliche Genbanken traditionelle Sorten aus ihren Sammlungen nicht mehr an Bäuer:innen zur Erhaltung auf deren Feldern weitergeben. Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir dringend mehr Vielfalt und mehr dezentrale Saatgutproduktion.“

Der Dorfmann-Bericht enthält 59 Änderungen zum Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2023. Sie konzentrieren sich in erster Linie auf technische Klarstellungen, einschließlich verbesserter Begriffs-Definitionen. Dorfmann schlägt aber auch vor, den Einsatz von Pflanzengift-toleranten Sorten zu erleichtern und die Definition von „ökologisch heterogenem Material“ erheblich einzuschränken. Dieses innovative Marktzugangs-Regime wurde erst 2022 eingeführt, um den Verkauf vielfältiger Sorten endlich rechtlich zu ermöglichen. Der Dorfmann-Bericht ignoriert auch das bäuerliche Recht auf Saatgut, wie es 2018 in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bäuer:innen und anderer in ländlichen Gebieten tätiger Personen (UNDROP) verankert wurde, kritisiert ARCHE NOAH.

Bis zum 4. Dezember 2023 haben die Ausschussmitglieder Zeit, eigene Änderungsanträge einzureichen. ARCHE NOAH fordert, dass die Weitergabe von Pflanzenvermehrungsmaterial zum Zweck der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen und der Agro-Biodiversität vom neuen EU-Saatgutrecht ausgenommen wird. Am 15. November 2023 haben mehrere Organisationen der Saatgutbewegung gemeinsam die EU-weite Petition „Hoch die Gabeln für die Vielfalt!“ gestartet. Bereits über 27.000 Menschen haben die Forderungen mit ihrer Unterschrift unterstützt.

UNTERZEICHNEN SIE DIE PETITION HIER: www.hochdiegabeln.at
FOTOS VON DER AKTION VOR DEM EU-PARLAMENT GEGEN 16 UHR: www.arche-noah.at/presse-medien/pressefotos/

ARCHE NOAH, Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt

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