43.000 Berufsangehörige erhalten eine geschützte Berufsbezeichnung!

Der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit begrüßt die Initiative von Bundesminister Rauch für ein Bezeichnungsschutz-Gesetz!

Das „Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 – SozBezG 2023“, wie es am 15.12.2023 als Initiativantrag im Parlament eingebracht wurde, stellt sicher, dass in Bezug auf Soziale Arbeit „drin ist, was draufsteht“. Ausschließlich Personen mit einschlägiger Qualifikation dürfen sich als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in bezeichnen. Damit wird für Menschen, die Unterstützung suchen, auf den ersten Blick klar erkennbar, über welche Qualifikationen ihre Ansprechpartner*innen verfügen.

Für Arbeitgeber*innen und andere Berufsgruppen, mit denen Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen im Rahmen interprofessioneller Zusammenarbeit eng abgestimmt arbeiten, werden durch die Verknüpfung des Ausbildungsabschlusses mit dem Recht zur Bezeichnungsführung die spezifischen Kompetenzen sichtbar. Das erleichtert in Folge den passgenauen Einsatz der Berufsangehörigen auf Grundlage ihrer in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen.

_„Wir bedanken uns bei Minister Rauch und allen Unterstützer*innen, die das Anliegen der Berufsangehörigen vorangetrieben haben und freuen uns sehr über dieses erste Ergebnis, das wir nach jahrelangen Bemühungen nun endlich erreichen konnten!“_, so Christoph Krenn, Vorsitzender des obds, dem Österreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit.

Gerlinde Blemenschitz-Kramer und Julia Pollak, Geschäftsführerinnen des obds, betonen: _„Wir begrüßen diesen Vorstoß zu einem Bezeichnungsschutz sehr und hoffen auf eine rasche Umsetzung. Gleichzeitig erinnern wir daran, dass sich die Regierungsparteien im aktuellen Regierungsprogramm auf die Verabschiedung eines bundesweit einheitlichen Berufsrechts für Soziale Arbeit verständigt haben. Selbstverständlich stehen wir weiterhin für Gespräche zur Verfügung!“_

Sowohl Menschen, die Angebote der Sozialen Arbeit in Anspruch nehmen, als auch die Berufsangehörigen selbst und nicht zuletzt die Gesellschaft als Nutznießerin dieser Angebote profitieren von einem umfassenden Berufsrecht für Soziale Arbeit, über das die meisten anderen Gesundheits- und Sozialberufe in Österreich bereits verfügen. Ohne ein umfassendes Berufsrecht bleiben zentrale Themen ungeregelt:

* Berufsrechte und -pflichten z.B. Weiterbildung, Supervision, Verschwiegenheit, … sind in vielen Bereichen Sozialer Arbeit nicht geregelt
* Fachbeiräte und Beschwerdestellen fehlen
* Freiberufliche Berufsausübung ist nicht möglich
* Planung und Steuerung des Fachkräftebedarfs sind aufgrund fehlender Übersicht über die Zahl der Fachkräfte nicht möglich

Soziale Arbeit, die von Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen geleistet wird, stärkt die soziale Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und erhöht damit die soziale Sicherheit. Die Leistungen der Berufsangehörigen tragen dazu bei, der wachsenden Ungleichheit in der Gesellschaft sowie verstärkter Polarisierung und Ausgrenzungstendenzen wirkungsvoll entgegenzutreten.

Gemeinsam mit Unterstützer*innen und Kooperationspartner*innen wird sich der obds daher weiterhin für eine umfassende berufsrechtliche Regelung einsetzen.

obds – Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit
Julia Pollak & Gerlinde Blemenschitz-Kramer
Geschäftsführerinnen
+43670/5594651
soziale.arbeit@obds.at
www.obds.at

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