Wiener: Umweltausschuss stimmt für gesündere Böden und resilienteres Saatgut

Im Fachausschuss des EU-Parlaments wurde gestern Abend über die neue Bodenrichtlinie und die Saatgutverordnung entschieden.

Aktuell wird im Agrar- und Umweltausschuss des EU-Parlaments sowohl an einer neuen Bodenrichtlinie als auch an einer Überarbeitung der EU-Saatgutverordnung gearbeitet. 

SARAH WIENER IST GRÜNE SCHATTENBERICHTERSTATTERIN FÜR DIE BODENRICHTLINIE UND DIE SAATGUTVERORDNUNG UND FASST ZUSAMMEN: _“Nach einer katastrophalen Abstimmung ausgrechnet im Agrarausschuss hat der Umweltausschuss sich zumindest für konkrete Ziele in Sachen Bodenschutz stark gemacht: BIS 2050 SOLLEN DIE BÖDEN IN DER EU GESUND SEIN. Eine klare Verbesserung, nachdem eine rechtskonservative Mehrheit im Agrarausschuss jeglichen Fortschritt ersatzlos gestrichen hat, darunter auch Definitionen für nachhaltiges Bodenmanagement.”_ 

DIE ABSTIMMUNG ZUR NEUEN SAATGUTVERORDNUNG VERLIEF EBENFALLS POSITIV. WIENER KOMMENTIERT: _“Vor der EU-Marktzulassung muss Saatgut getestet werden. Bisher werden die neuen konventionellen Sorten  danach ausgesucht, ob sie mit teuren Mineraldünger und chemischen Pestiziden gut wachsen. Ein falscher Ansatz, der nichts mit Resilienz und Klimaanpassung zu tun hat. DER UMWELTAUSSCHUSS FORDERT DESHALB, DASS KÜNFTIG AUCH KONVENTIONELLES SAATGUT UNTER BIOLOGISCHEN BEDINGUNGEN GETESTET WERDEN SOLLTE. So setzen sich die robustesten Sorten durch und die Bäuerinnen und Bauern sind weniger abhängig von teuren chemischen Input.”_

“_Keine Mehrheit gab es dagegen für mehr Wahlfreiheit in Sachen gentechnisch verändertes Saatgut (NGTs): Mit der Deregulierung neuer Gentechnik könnten Mitgliedstaaten künftig nicht mehr entscheiden, ob NGTs angebaut werden. Wir wollten im Umweltausschuss eine Ausnahmeklausel schaffen, die leider nicht durchgegangen ist.”_ 

DA AUCH DER AGRARAUSSCHUSS AN DER NEUEN SAATGUTVERORDNUNG ARBEITET, STEHEN NOCH WEITERE ABSTIMMUNGEN AUS, DAFÜR HAT WIENER KLARE FORDERUNGEN: _“Laut UNO haben wir in den letzten 50 bis 100 Jahren 90% unserer weltweiten Arten- und Samenvielfalt verloren, deswegen sollten wir die letzten verbliebenen Sorten mit aller Macht schützen. So ist es entscheidend, dass die neue Saatgutverordnung die Weitergabe von Samen zum Beispiel durch NGOs, Bäuerinnen und Bauern aber auch Hobbygärtnerinnnen und -gärtnern nicht einschränkt. DER UMWELTAUSSCHUSS HAT SICH FÜR DAFÜR EINGESETZT, DIE ENTSCHEIDENDE KOMPETENZ FÜR DIESE ARTIKEL LIEGT ABER IM AGRARAUSSCHUSS. Ich appelliere daher an die Kolleginnen und Kollegen, für den Erhalt von Vielfalt zu stimmen.”_ 

Die Abstimmung zur Saatgutverordnung im Agrarausschuss ist für den 19. März geplant. Im April stehen beide Dossiers auf der Tagesordnung für das Plenum in Straßburg, die Position des EU-Parlaments wird dementsprechend noch vor der Wahl fertig.

Ludmilla Reisinger/Pressesprecherin Sarah Wiener, MEP
ludmilla.reisinger@la.europarl.europa.eu
+43 660 3213732

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender