EU-Ausschuss des Bundesrats: Keine Einigkeit über EU-Lieferkettengesetz und Schutzstatus von Wölfen

Weiterer Tagesordnungspunkt zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bei Plattformarbeit

Das EU-Lieferkettengesetz und ein Vorschlag zur Senkung des Schutzstatus von Wölfen war heute Ausgangspunkt von kontroversen Debatten im EU-Ausschuss des Bundesrats. Während sich alle Fraktionen über die Ziele eines Lieferkettengesetzes, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verbessern, einig waren, bestand keine Einigkeit, wie dieses Ziel erreicht werden soll. So setzten sich die Sozialdemokrat:innen mittels Antrag auf Stellungnahme für das Lieferkettengesetz ein. Die Freiheitlichen wiederum forderten in einem konträren Antrag auf Stellungnahme, dass die Regierung den EU-Vorschlag ablehnen soll. Beide Anträge blieben in der Minderheit. Ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums kündigte an, dass sich Österreich bei der Abstimmung des nun vorliegenden Kompromissvorschlags voraussichtlich wieder enthalten werde.

Über einen Vorschlag der Kommission, den Schutzstatus von Wölfen zu senken, gab es ebenso geteilte Meinungen. Während ÖVP, FPÖ und das Landwirtschaftsministerium sich für eine Senkung aussprachen, zeigten sich SPÖ, Grüne und das Klimaschutzministerium hierzu kritisch.

Zudem befassten sich die Bundesrät:innen mit einer geplanten Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Plattformen. Als vierter Tagesordnungspunkt war die Debatte über einen Verordnungsvorschlag zum Schutz von Tieren beim Transport vorgesehen. Dieser wurde aus Zeitgründen einstimmig vertagt und soll bei der nächsten Sitzung erneut auf der Tagesordnung stehen.

EU-AUSSCHUSS DEBATTIERT EU-LIEFERKETTENGESETZ

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeit, wie das Lieferkettengesetz offiziell heißt, sollen große Unternehmen verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette zu achten. Die Richtlinie soll grundsätzlich für Unternehmen ab 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 150 Mio. € gelten. Für bestimmte “High-Impact-Sektoren”, wie die Textilindustrie oder die Land- und Forstwirtschaft, sollen die Regeln bereits ab 250 Beschäftigten und einem Umsatz von 40 Mio. € gelten. Darüber hinaus sollen auch Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, erfasst sein, sofern sie mehr als 150 Mio. € Netto-Jahresumsatz in der EU erzielen. Kleine und mittelgroße Unternehmen sind von der Richtlinie ausgenommen. Die Unternehmen haben zudem einen Plan zu erstellen, um ihr Geschäftsmodell in Richtung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu orientieren. Zudem sollen Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene, Arbeitnehmervertreter:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft vorgesehen werden.

Nach der gescheiterten Abstimmung Ende Februar liege nun ein neuer Vorschlag mit wesentlichen Änderungen vor, erläuterte ein Experte des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss. So sollen unter anderem die allgemeinen Schwellenwerte auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und mehr als € 300 Mio. Umsatz gehoben werden. Zudem soll der Risikosektor weg fallen. Ebenso wird eingeschränkt, dass Gewerkschaften oder NGOs Klagen erheben können. Österreich werde sich bei der Abstimmung Mitte März wahrscheinlich enthalten, meinte der Experte.

Der neue Kompromissvorschlag sei grundsätzlich zu begrüßen, meinte ein Vertreter der Wirtschaftskammer. Die Ausgestaltung sei aber weiter zu vage und unbestimmt. Die Richtlinie würde zwar nicht unmittelbar KMU betreffen. Dadurch, dass Großunternehmen aber verpflichtet würden, die Pflichten an ihre Geschäftspartner weiter zu geben, seien die KMU jedoch auch betroffen, kritisierte der Experte. Die Richtlinie hätte zudem zur Folge, dass sich Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten zurückziehen würden und dies sei für das Ziel der Verbesserung der Menschenrechte auch nicht hilfreich.

Die Richtlinie wäre ein “Meilenstein”, Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu etablieren und damit die Menschenrechte entlang der Lieferkette zu verbessern, erklärte eine Expertin des ÖGB. Es liege nun eine pragmatische Lösung vor, die bewältigbar sei. Die Alternative zu einem EU-Kompromiss wären nationale Lieferkettengesetze, die für Unternehmen wesentlich mehr Aufwand bedeuten würden.

Die Mehrkosten durch die Richtlinie für KMU und große Unternehmen seien überschaubar, meinte ein Vertreter der Arbeiterkammer. Zudem würden die Regelungen angesichts der Übergangsfristen nicht plötzlich und unvorhersehbar auf die Wirtschaft zukommen.

Die Ziele des Lieferkettengesetzes seien im Sinne der Menschenrechte grundsätzlich zu unterstützen, betonte Bernadette Geieregger (ÖVP/NÖ). Der Vorschlag sei aber auch in der abgeänderten Version nicht verhältnismäßig. Es müsse darauf geachtet werden, dass kein “Bürokratiemonster” entstehe, Unternehmen nicht überfordert werden und die Wettbewerbsfähigkeit unterstützt wird. Die Möglichkeiten von Unternehmen, die Standards bei ihren Geschäftspartnern zu kontrollieren, hinterfragte Christian Buchmann (ÖVP/St). Den Bürokratieaufwand thematisierte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ) und meinte, dass Bildungsprojekte diese Länder mehr unterstützen würden.

Ein Lieferkettengesetz würde gerade kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, meinte hingegen Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Importe aus Ländern mit fragwürdigen Produktionsbedingungen würden die Wirtschaft viel mehr in Bedrängnis bringen. Die Bundesregierung solle daher ein Scheitern des Lieferkettengesetzes auf europäischer Ebene verhindern, forderte sie. Der dazu eingebrachte Antrag auf Stellungnahme blieb mit den Stimmen der SPÖ in der Minderheit. Fairtrade zeige, dass man zu fairen Bedingungen handeln könne, kritisierte Stefan Schennach (SPÖ/W) die Argumentation gegen ein Lieferkettengesetz. Unternehmerische Sorgfaltspflichten seien angesichts von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und brutaler ökologischer Erschöpfung einzufordern. Es gebe Firmen, die ein Lieferkettengesetz befürworten und dieses für einen Wettbewerbsvorteil halten, meinte auch Claudia Arpa (SPÖ/K).

Mit den alleinigen Stimmen der Freiheitlichen blieb ein Antrag auf Stellungnahme mit gegenteiliger Zielrichtung in der Minderheit. Darin fordert die FPÖ die Bundesregierung auf, den geplanten Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit abzulehnen. Die europäischen und österreichischen Unternehmen würden bereits unter den Belastungen der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union und der schwarz-grünen Bundesregierung leiden, sagte Andreas Spanring (FPÖ/NÖ) und forderte eine Entlastung der Wirtschaft statt eines neuen “EU-Bürokratiemonsters”.

Die EU habe bereits in der Vergangenheit erfolgreich Standards mit positiven globalen Auswirkungen gesetzt, meinte demgegenüber Marco Schreuder (Grüne/W). Das “monströseste” sei, wenn Konsument:innen selbst prüfen müssen, unter welchen Bedingungen Waren produziert werden. Die Politik müsse daher handeln.

Die Ziele der Richtlinie, Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu verbessern, seien scheinbar unstrittig. Wenn die Lösung über Unternehmen aber nicht zielführend sei, gebe es auch die Möglichkeit über zwischenstaatliche Verträge, brachte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) in die Diskussion ein.

SCHUTZNIVEAU FÜR WÖLFE SOLL GESENKT WERDEN

Eine Senkung des Schutzniveaus für Wölfe (Canis lupus) schlägt die EU-Kommission in einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates vor. So soll beim Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) seitens der Kommission der Antrag eingebracht werden, den Wolf von der Liste der streng geschützten Tierarten zu streichen und ihn in die Liste der geschützte Tierarten aufzunehmen. Dies sei angesichts der Entwicklung des Populationszustands angemessen, wird im Vorschlag argumentiert. Parallel mit dem Anwachsen der Population sei auch die Zahl der von Wölfen verursachten Schäden angestiegen. Der Vorschlag soll daher zusätzliche Flexibilität in Bezug auf den Umgang mit zunehmenden Schäden und sozioökonomischen Konflikten schaffen und gleichzeitig das Ziel aufrechterhalten, einen günstigen Erhaltungszustand für alle Wolfspopulationen in der EU zu erreichen.

Die aktuelle Einstufung des Wolfs spiegle den momentanen Erhaltungszustand des Wolfes in Österreich und in den meisten EU- Ländern wider, wird hingegen in einer Mitteilung des Klimaschutzministeriums an den Ausschuss argumentiert. Diese Einstufung biete ausreichend Möglichkeiten, um ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben sicherzustellen. Eine Änderung des Schutzstatus dürfe jedenfalls nur auf Basis von Fakten und Daten, die einen günstigen Erhaltungszustand belegen, erfolgen.

Die Rückkehr des Wolfes sei eine große Herausforderung, erklärte entsprechend eine Expertin des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Ausschuss. Österreich habe sich verpflichtet, dessen Population zu sichern. Aktuell werde der Erhaltungszustand hierzulande erhoben. Auf Basis von solchen Fakten und Daten und nicht auf Basis von Emotionen sollten die weiteren Entscheidungen getroffen werden. Auch bei einer Herabsetzung des Schutzstatus werde Österreich nicht um einen Herdenschutz herum kommen. Das Österreichzentrum Bär Wolf Luchs leiste dabei einen wichtigen Beitrag, sich zu rüsten. Die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer, den Kommissionsvorschlag zu befürworten, werde im Ministerium geprüft.

Der Vorschlag der Kommission sei bestens dargelegt und gut begründet, meinte hingegen ein Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. In der EU gebe es 20.000 Wölfe und dem würden über 65.000 jährlich gerissene Tiere gegenüber stehen. Dies zeige die stark gestiegenen Probleme für die Weidewirtschaft. Niemand wolle, dass der Wolf aus Europa verschwinde. Angesichts der Probleme würden Behörden aber mehr Möglichkeiten benötigen, um zu reagieren, betonte ein weiterer Experte des Ressorts. Auch bei einer Herabsetzung des Schutzstatus wäre der Wolf weiter gut geschützt.

Die Population der Wölfe steige in Österreich und die Zumutbarkeit für Tourismus und Bevölkerung sinke, erklärte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ). Es müssten daher Maßnahmen getroffen werden und überall sei Herdenschutz nicht möglich.

Nicht alle Bundesländer hätten der einheitlichen Länderstellungnahme zugestimmt, sondern hätten sich enthalten, hob Stefan Schennach (SPÖ/W) hervor. Rund um das Thema Wolf würden Ängste geschürt. Der faktenbasierte und wissenschaftliche Zugang des BMK sei daher positiv.

Risse würden in der Natur der Wölfe liegen. Dort wo Wölfe und Probleme überhand nehmen, müsse der Mensch aber eingreifen können, forderte Andreas Spanring (FPÖ/NÖ). Die Freiheitlichen schließen sich daher der einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer an und fordern die Bundesregierung ebenso auf, dem Vorschlag der Kommission zuzustimmen und damit dafür Sorge zu tragen, dass der Wolf von der Liste der streng geschützten Tierarten gestrichen und in jene der geschützten Tierarten aufgenommen wird. Der dazu eingebrachte Antrag auf Stellungnahme blieb mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

Es sei wichtig, sehr gefährdete Tiere streng zu schützen, betonte Marco Schreuder (Grüne/W). Gleichzeitig müsse man die Probleme anerkennen. Es gelte daher, auf Basis von Fakten und Daten in einem Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam vorzugehen.

BESSERE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR BESCHÄFTIGTE BEI PLATTFORMEN

Nach langen Verhandlungen auf europäischer Ebene konnte am vergangenen Montag bei einem Treffen der EU-Arbeitsminister eine Einigung zur geplanten EU-Richtlinie für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Bereich der sogenannten Plattformarbeit erzielt werden. Die Debatte darüber stand heute auch im EU-Ausschuss des Bundesrats auf der Tagesordnung.

Ziel des von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurfs ist es, die Arbeitsbedingungen und sozialen Rechte jener Personen zu verbessern, die für digitale Arbeitsplattformen arbeiten. Dazu zählen nicht nur ausschließlich online tätige Plattformen, die – häufig grenzüberschreitend – digitale Dienstleistungen wie Übersetzungen oder Datenkodierung anbieten, sondern auch Plattformen über die Reinigungs-, Pflege- oder Zustelldienste wie Essenszustellungen gebucht werden können. Unter anderem geht es der EU darum, Scheinselbständigkeit – insbesondere durch eine Beweislastumkehr zugunsten von Beschäftigten – zu unterbinden und den Betroffenen entsprechende Rechte wie einen Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und Sozialschutz zu sichern. Die Richtlinie enthält zudem unter anderem Maßnahmen zum Umgang mit algorithmischem Management, zu welchen unter anderem eine Informationsplicht über den Einsatz von automatisierten Überwachungs- und Entscheidungssystemen zählt.

Es sei begrüßenswert, dass vorgestern die Einigung im Rat erreicht werden konnte, ausgenommen Deutschland und Frankreich stimmten alle Mitgliedsstaaten dafür, betonte eine Expertin des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums. Die zentrale Neuerung der Richtlinie sei die Beweislastumkehr zugunsten der Personen, die Plattformarbeit leisten. Das ist etwas, das “wir bisher so nicht kannten”, so die Expertin. Eine weitere “sehr gute Verbesserung” für Plattformbeschäftige seien die in der Richtlinie enthaltenen Regeln zum “algorithmischen Management”. Wichtig für Österreich sei, dass die Kategorie des “Freien Dienstnehmers” zusätzlich bestehen bleibe, welche man in vielen anderen EU-Staaten nicht kenne. Österreich habe dazu eine Protokollerklärung abgegeben. Die Umsetzungsfrist für die neue Richtlinie betrage zwei Jahre.

Seitens der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) werde der Richtlinienvorschlag kritisch gesehen, sagte ein Experte der WKÖ. Der Grund warum besondere Schutzvorschriften nur für Plattformenbeschäftigte und nicht für andere Beschäftigte gelten sollen, erschließe sich nicht. Zu befürchten sei daher die Entwicklung einer “Zwei-Klassen-Gesellschaft”. Ebenfalls unklar sei, warum für Plattformbeschäftigte neben der DSGVO und neben dem AI-Act künftig die noch strengeren Maßnahmen zum Umgang mit algorithmischen Management gelten sollen. Diese würden beispielsweise die Erfassung biometrischer Daten der Beschäftigten verbieten, im AI-Act sei diese jedoch zulässig, so der WKÖ-Experte.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) begrüße die Einigung zu dieser Richtlinie, mit der die Kommission ein Thema aufgegriffen habe, das “virulent” gewesen sei, sagte ein Experte des ÖGB. Da es jedoch keine EU-einheitliche Definition des Arbeitnehmerverhältnisses gebe und dies den Nationalstaaten überlassen werde, werde es wiederum zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Mitgliedstaaten kommen.

Auch die Arbeiterkammer (AK) begrüße die Einigung zur Richtlinie, denn bisher habe es keine Regelung für Plattformbeschäftigte gegeben. 2021 seien in Österreich rund 360.000 Personen zumindest 10 Wochenstunden bei Plattformen beschäftigt gewesen, legte ein Experte der AK dar. EU-weit gebe es mehr als 40 Millionen Plattformbeschäftigte. Schätzungen zufolge werden durch die neue Richtlinie davon jedoch nur 1,7 bis 4 Millionen Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis fallen. Bei den übrigen handle es sich um echte Selbstständige, beispielsweise selbstständige Handwerker:innen, die ihre Dienste über Plattformen anbieten. Aber auch für sie werde es durch die neue Richtlinie Verbesserungen geben, denn sie bekommen beispielsweise die Möglichkeit sich bei schlechten Bewertungen auf den Plattformen zur Wehr zu setzen, dies sei “ein Riesenvorteil”, so der AK-Experte.

Es sei gut, dass eine Lösung gefunden wurde, sagte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Die geplante Richtlinie betreffe viele Menschen und biete ihnen besseren Schutz, wobei es in Österreich bisher schon gute Bedingungen gebe und es daher in Österreich der Regelung gar nicht bedurft hätte.

Es sei ein “kleines Osterwunder”, dass es noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft gelungen sei, diesen “Meilenstein für Arbeitsrecht und Sozialpolitik zu schaffen”, sagte Stefan Schennach (SPÖ/W). So rosig sehe es in Österreich nämlich nicht aus, es gebe noch viel zu tun. An die anwesenden Expert:innen richtete er die Frage, welche Punkte aus dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag noch herausgenommen wurden, sodass nach den vielen Verhandlungsrunden diese Einigung doch noch möglich geworden sei.

Was sich im Entwurf noch stark verändert habe, sei, dass die Kriterien zur Definition von Arbeitnehmereigenschaften fallengelassen wurden. Diese seien von Anfang an stark umstritten gewesen, sagte die Expertin des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums. Der “große, zentrale Punkt” der Richtlinie sei jedoch die Beweislastumkehr und diese sei nach wie vor im Text enthalten und werde gute Verbesserungen bringen. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) pst/bea

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