Blimlinger und Pöttinger: Höhere Förderungen für Erhaltungspflicht im Denkmalschutz

Novelle zum Denkmalschutzgesetz im Nationalrat beschlossen

Die Beschlussfassung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923 war ein Meilenstein für die Erhaltung des Jahrhunderte alten, österreichischen kulturellen Erbes. Es war nun an der Zeit, das Gesetz zu novellieren. Seit Jahrzehnten wurde darüber diskutiert, und nun ist es endlich fix: Österreichs gebaute und bebaute Umwelt ist zu großen Teilen ein kultureller Schatz an sich, der auch eine wesentliche Grundlage des Tourismus ist. Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten darüber hinaus auch wesentliche Beiträge für Nachhaltigkeit und Klimaschutz und tragen zum Bodenschutz bei.  „Nach langen gemeinsamen Verhandlungen freuen wir uns sehr, dass es nun zu diesen wesentlichen Verbesserungen in allen Bereichen des Denkmalschutzes in Österreich kommen wird. Wir haben zahlreiche Gespräche mit unterschiedlichen Stakeholdern geführt und die konstruktiven Stellungnahmen geprüft und berücksichtigt. Für den Schutz des kulturellen Erbes bricht ein neues Zeitalter an“, so Eva Blimlinger (Die Grünen) und Laurenz Pöttinger (ÖVP), Verhandlerin und Verhandler des Gesetzes, übereinstimmend.

„Es ist uns überdies gelungen, für heuer zusätzlich sechs und für nächstes Jahr zehn Millionen Euro für die Erhaltungspflicht sicherzustellen. Dies garantiert, dass denkmalgeschützte Gebäude beim Kauf nicht mehr Spekulationsobjekte sein können, bei denen Abriss und Neubau im Vordergrund steht,“ unterstreichen Blimlinger und Pöttinger das Maßnahmenpaket.

Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen wird das Bundesdenkmalamt (BDA) in einem rascheren Verfahren Gebäude-Ensembles unter Schutz stellen können. „Das BDA kann Verordnungen erlassen, um so rasche Unterschutzstellungen zu ermöglichen und den Erhalt zu sichern. Immer wieder ist das Bundesdenkmalamt damit konfrontiert, dass Eigentümerinnen und Eigentümern denkmalgeschützte Bauten absichtlich verfallen lassen. Nunmehr wird das BDA dem entgegentreten können. Österreich kommt damit endlich internationalen Standards nach, wie sie etwa in der Europarats-Konvention von Granada festgehalten sind“, sieht Blimlinger Verbesserungen in Form einer Stärkung des BDA.

„Ein immer wieder heftig diskutiertes Thema ist die Haftungsfrage, an der wiederholt Restaurierungen gescheitert sind. Nun werden spezielle Haftungsregelungen eingeführt, die insbesondere das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals berücksichtigen“, zeigt sich Pöttinger abschließend erfreut über diese Lösung. Dadurch werde auch ermöglicht, dass die so genannte „Todesstiege“ in der Gedenkstätte Mauthausen als wichtiges Mahnmal wieder geöffnet werden könnte. Die Stiege ist 2018 unter Verweis auf nicht erfüllte Sicherheitsstandards und ein damit verbundenes Haftungsrisiko gesperrt worden. 

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