EU-Ausschuss des Bundesrats beriet über EU-Talente-Pool als Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels

Weitere Themen: Neuregelung der Vorschriften bei Tiertransporten und EU-Vorgaben für mehr Energieeffizienz von Gebäuden

Im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats berieten die Mandatar:innen über einen Verordnungsvorschlag zur Errichtung eines EU-Talente-Pools, der dazu beitragen soll, dem Fachkräftemangel innerhalb der EU entgegenzuwirken. Weiters stand ein Vorordnungsvorschlag zum Schutz von Tieren beim Transport auf der Tagesordnung. Ein dazu eingebrachter Antrag auf Stellungnahme von der FPÖ blieb mit den Stimmen von FPÖ und SPÖ in der Minderheit. Zudem beschäftigte eine geplante Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Ausschussmitglieder. Auch dazu brachte die FPÖ einen Antrag auf Stellungnahme ein, der ebenfalls in der Minderheit blieb.

VORSCHLAG FÜR EU-TALENTE-POOL MIT FREIWILLIGER TEILNAHME

Die Europäische Kommission legte im vergangenen November einen Vorordnungsvorschlag zur Errichtung einer EU-weiten Plattform vor, die das strategische, internationale Anwerben von Arbeitssuchenden aus Nicht-EU-Ländern in Mangelberufen erleichtern soll. Vorgesehen ist, dass es sich bei diesem “EU-Talente-Pool” um ein freiwilliges Instrument handeln soll. Österreich wolle erst nach Abschluss der Verhandlungen entscheiden, ob es daran teilnehmen werde, heißt es aus dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium.

Dieser Vorschlag sei eingebettet in eine EU-Strategie zur Gestaltung von Zuwanderung, die darauf abziele, legale Zuwanderung von Asyl zu trennen, legte ein Experte des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums dar. Die Plattform solle Menschen aus Drittstaaten und Unternehmen innerhalb der EU den Austausch erleichtern und könne daher ein guter Beitrag sein, um qualifizierte Zuwanderung zu gestalten. Wichtig sei aber, dass die nationalen Einwanderungs- bzw. Zulassungsverfahren einschließlich der nationalen und regionalen Mangelberufslisten dadurch nicht eingeschränkt werden, betonte der Experte. Zudem seien noch einige technische Punkte offen, so müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass die Plattform nicht missbräuchlich für “Fake-Bewerbungen” verwendet werden könne. Die Verhandlungen auf europäischer Ebene sollen noch vor der EU-Wahl im Juni starten, bis zu einer Umsetzung des Vorschlags könnten aber noch zwei bis drei Jahre ins Land ziehen, sagte der Experte.

Der herrschende Mangel an Arbeitskräften sei in vielen Bereichen “hausgemacht”. Unternehmen müssten mehr in die Weiterqualifizierung ihrer Arbeitnehmer:innen investieren und attraktivere Arbeitsbedingungen für sie schaffen, sagte ein Experte der Arbeiterkammer (AK). Die Teilnahme der Mitgliedstaaten am vorgeschlagenen EU-Talente-Pool solle aus Sicht der AK nicht freiwillig sein, da EU-weit einheitliche Regeln gelten sollten. Offen seien auch noch weitere Punkte, wie beispielsweise die Frage über die Vergleichbarkeit der Qualifikationen der Bewerber:innen. Weiters sollte sich aus Sicht der AK die geplante Plattform auch an Arbeitskräfte innerhalb der EU richten. Denn es sei wichtig, dass hinsichtlich der Mobilität von Unionsbürger:innen mehr getan und dieses Potential besser genutzt werde, so der Experte.

Alles was helfe, qualifizierte Fachkräfte ins Land zu holen und illegale Migration hintanzustellen, sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Im Hinblick auf die Rot-Weiß-Rot-Karte und andere bereits bestehende Programme müsse jedoch sichergestellt werden, dass kein zweigleisiges System aufgebaut werde.

Als “sehr begrüßenswert” bezeichnete Stefan Schennach (SPÖ/W) die Initiative. Aufzupassen gelte es jedoch, dass Arbeitsrechtliches und Soziales dadurch nicht unterlaufen werde und “keine Elendsquartiere oder sklavenartige Zustände” entstehen können. Es seien noch viele Fragen zu diesem Vorschlag offen, sagte Elisabeth Grossmann (SPÖ/ST), beispielsweise müsse sichergestellt werden, dass Zuwanderungsbestimmungen nicht ausgehöhlt werden.

Es brauche legale Wege für Zuwanderung und Österreich befinde sich in einem internationalen Wettbewerb, betonte Marco Schreuder (Grüne/W). Im Hinblick auf die Entwicklung von künstlicher Intelligenz brauche Österreich Expert:innen und es sei entscheidend, dass Europa ein attraktiver Ort für Arbeitnehmer:innen sei.

Die Entscheidung darüber, welche Menschen nach Österreich zuwandern können, müsse zur Gänze in der Hand Österreichs bleiben, sagte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ). Außerdem schicke Österreich viel Geld in “fremde Länder” um diesen zu helfen, werbe dann aber ihre Fachkräfte ab. Dieser “Brain Drain” sei problematisch und führe dazu, dass diese Länder noch mehr Hilfe brauchen würden. Zudem müssten die Arbeitslosen in Österreich mehr in Ausbildung gebracht werden. Auch der Staat als Arbeitgeber sei gefragt, attraktivere Arbeitsplätze zu gestalten, beispielsweise in den Bereichen Polizei, Bundesheer und Justiz, so Spanring. Weiters sprach er sich dafür aus, zu erheben, wie viele arbeitslose Drittstaatsangehörige sich bereits in der EU befinden.

Den Aspekt des “Brain Drains” solle man nicht außer Acht lassen, sagte der Experte des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums. Allerdings gebe es Staaten mit einem hohen Anteil an jungen Menschen und einem beschränkten Arbeitsplatzangebot, die starkes Interesse daran hätten, es ihren Bürger:innen zu ermöglichen im Ausland zu arbeiten. Beispiel dafür seien die Philippinen, so der Experte, der betonte, dass Österreich von Migration und Austausch profitiere.

VERALTETES EU-RECHT ZU TIERTRANSPORTEN SOLL AKTUALISIERT WERDEN

Einen Vorschlag für eine neue Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport legte die Europäische Kommission im Dezember vor. Die letzte umfassende Revision des EU-Rechts zu Tiertransporten erfolgte 2004 und gilt daher inzwischen als veraltet. Der neue Verordnungsvorschlag soll einerseits das Wohlergehen von rund 1,6 Mrd. Tieren, die jährlich in die und aus der EU transportiert werden, erhöhen sowie andererseits die Lebensmittelsicherheit und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme weiter verbessern. Zur Gewährleistung eines guten Tierschutzniveaus sieht der Vorschlag kürzere Transportzeiten und mehr Ruhezeiten, mehr Raumangebot, bessere Bedingungen für Ausfuhren in Nicht-EU-Länder sowie Temperaturgrenzen während des Transports vor. Bei Ausfuhren von Tieren in Drittländer sollen Zusatzbestimmungen sicherstellen, dass die Standards bis an das Bestimmungsziel eingehalten werden. Die strengeren Ausfuhrbedingungen zielen darauf ab, das Tierwohl zu verbessern und gleichzeitig die wirtschaftliche Durchführbarkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Österreich habe seit Langem eine Änderung und Verschärfung der Tiertransportvorgaben gefordert und werde sich dementsprechend dafür in den laufenden Verhandlungen einsetzen, betont das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in einer schriftlichen Information an den Ausschuss.

Österreich habe bereits strenge Tierschutzvorschriften, Regelungen auf europäischer Ebene seien jedoch wichtig, sagte ein Experte des Gesundheitsministeriums. Da die geplante Verordnung Teil eines größeren Tierschutzpaketes ist, sei derzeit nicht absehbar, wann mit einer Beschlussfassung zu rechnen sei.

Es gebe im Hinblick auf den Vorschlag “noch einige Punkte zu besprechen”, sagte eine Expertin des Landwirtschaftsministeriums. Beispielsweise sehe der Vorschlag vor, das vorgeschriebene Mindestalter von Kälbern für den Transport auf fünf Wochen zu erhöhen. Die Kälber müssten demnach länger in den Betrieben bleiben, was zusätzliche Kosten und Investitionen verursachen würde. Dieser Ausführung schloss sich auch eine Expertin der Landwirtschaftskammer an und betonte, dass auf faire Bedingungen für die Bäuer:innen geachtet werden müsse.

Der Verordnungsvorschlag sei ein “ambitioniertes Vorhaben”, sagte ein Experte der Wirtschaftskammer. Der Stand der Wissenschaft und Technik habe sich weiterentwickelt, dies mache eine Neuregelung der Vorschriften bei Tiertransporten notwendig. Wichtig sei, dass für alle Mitbewerber gleiche Regelungen und Kontrollmaßnahmen gelten, so der Experte.

Es könne nie genug Tierschutz geben, sagte Andreas Spanring (FPÖ/NÖ). Tiere, deren Fleisch wir essen, sollten nicht ein “Leben voller Qual und Leid” haben. Daher sprach er sich für die Beendigung der “Transportqualen von Tieren” und ein Verbot für den Export von Lebendtieren aus der EU in Drittstaaten aus. Der Lebendtiertransport von Schlachtvieh solle nur noch zum nächstgelegenen Schlachthof erfolgen dürfen. Ebenso sollen die Transportzeiten auch für Lebendtiere, die nicht zur Schlachtung transportiert werden, verkürzt werden. Er brachte dazu einen entsprechenden Antrag auf Stellungnahme ein, der mit den Stimmen von FPÖ und SPÖ in der Minderheit blieb. Auf die hohe Stresshormonausschüttung von Tieren beim Transport, wies Michael Bernard (FPÖ/NÖ) hin. Dies führe zu einem erhöhten PH-Wert des Fleisches, welcher jedoch nirgends für Konsument:innen ausgewiesen werde.

Die im Antrag auf Stellungnahme der FPÖ enthaltenen Forderungen seien überbordend, meinte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Beispielsweise die von der FPÖ geforderte Vorschrift, Schlachtvieh nur zum nächstgelegenen Schlachthof transportieren zu dürfen, würde Kapazitätsgrenzen sprengen und für Monopole sorgen. Zudem müsse der Transport von Zuchtvieh in Drittländer möglich sei. Eine Verkürzung der Transportzeiten sei jedoch ein wichtiger Punkt, so Tiefnig.

Die Schaffung europaweit neuer Vorgaben sei gut. Allerdings sei man noch weit davon entfernt, dass dieser Verordnungsvorschlag Realität werde, sagte Bettina Lancaster (SPÖ/O). Der Fleischkonsum gehe zurück, weil das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft aufgrund von Bildern von Tierskandalen sinke.

Bis zur Umsetzung dieser Verordnung werde es noch lange dauern, doch Europa müsse beim Tierschutz ein “Best-Practice-Beispiel” sein, forderte Marco Schreuder (Grüne/W). Er verwies darauf, dass Österreich seit dem Vorjahr Mitglied der sogenannten “Vught-Gruppe” ist. Dies ist ein Zusammenschluss von Ländern, die sich für mehr Tierschutz beim Transport einsetzen. Es sei wichtig größere Allianzen zu bilden, so Schreuder.

Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) betonte, dass einer der Arbeitsschwerpunkte der NEOS im EU-Parlament der Tierschutz sei. Die derzeitige Lage sei stark verbesserungswürdig, insbesondere beim Tiertransport auf Schiffen.

NEUE EU-REGELN ZUR STEIGERUNG DER GESAMTENERGIEEFFIZIENZ VON GEBÄUDEN

Die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) enthält eine Reihe von Maßnahmen, um die energetische Renovierungsquote von Gebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Darüber haben sich die EU-Institutionen im Rahmen des Trilog-Verfahrens verständigt, das Europäische Parlament hat dazu im März 2024 seine Zustimmung gegeben. Konkret soll jeder Mitgliedstaat einen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % zu senken. Im Mittelpunkt sollen dabei Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz stehen. Für Nichtwohngebäude sind Mindeststandards vorgesehen. 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz sollen bis 2030 renoviert werden. Bis 2033 sollen es 26 % sein. Weitere Ziele der Neuregelung sind der Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040, eine verpflichtende Installation von Solaranlagen sowie ein Nullemissions-Standard für neu errichtete Gebäude. Im Bereich der Mobilität soll die Vorverkabelung von Ladestationen für Elektroautos zum Standard für neue oder sanierte Gebäude werden.

Die Position Österreichs basierte während der gesamten Verhandlungsphase in weiten Teilen auf der im März 2022 übermittelten einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer, in der ein abgestimmtes Handeln auf EU-Ebene zwar grundsätzlich befürwortet, jedoch einige Vorgaben aus Subsidiaritätssicht kritisch gesehen würden, heißt es seitens des Klimaschutzministeriums. Dementsprechend habe Österreich den im Trilog erzielten Kompromisstext akzeptiert. Die formelle Annahme durch den Rat soll voraussichtlich noch im April 2024 erfolgen.

Der im Ausschuss anwesende Experte der Arbeiterkammer (AK) betrachtete die für Wohngebäude geplanten Ziele als machbar, die für Nichtwohngebäude als ambitioniert. Zur Erreichung der Ziele brauche es eine soziale Staffelung der Förderungen, wobei für Geringverdienende eine Kostenübernahme von bis zu 100 % wichtig sei. Zudem plädierte der AK-Vertreter für starke Konsumentenrechte bei der Nah- und Fernwärme. Laut einem Experten der Wirtschaftskammer entsprechen die vorgelegten Pläne im Wesentlichen den Sanierungsforderungen seiner Organisation. Wesentlich sei die Frage der Finanzierung, damit Sanierungen sowohl für Mieter:innen als auch für Eigentümer:innen leistbar bleiben würden. Zum Erreichen der Ziele gelte es, die aktuell durchschnittliche Sanierungsrate von 80 auf 150 Gebäude pro Tag in etwa zu verdoppeln.

Der niederösterreichische FPÖ-Mandatar Andreas Spanring sprach sich gegen die EU-Pläne aus, da dadurch noch größere Hürden für den Hausbau aufgebaut würden. Zudem könnten große Industriebetriebe zur Abwanderung gezwungen sein. Mit einem von Spanring eingebrachten FPÖ-Antrag auf Stellungnahme, der jedoch keine Mehrheit fand, forderte er die Bundesregierung auf, sich gegen den “EU-Sanierungszwang von Gebäuden” auszusprechen.

Aufgrund der “dramatischen Klimakrise” sei die Energieeffizienzsteigerung bei allen Gebäuden von großer Bedeutung, betonte Stefan Schennach (SPÖ/W). Wichtig sei, die soziale Frage mitzudenken, um Energiearmut zu verhindern. Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen brauche es zudem die finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden.

Bernhard Ruf (ÖVP/O) ortete die Gefahr, dass aufgrund der neuen Richtlinie alte Gebäude verstärkt abgerissen anstatt saniert würden. Die dadurch entstehenden Neubauten würden wiederum mehr Ressourcen verbrauchen. Zudem interessierte sich der ÖVP-Mandatar für die durch die neuen EU-Vorgaben entstehenden Konsequenzen für die Baubehörden sowie für die Sanktionen bei einer Nichteinhaltung.

Marco Schreuder (Grüne/W) sprach von einer wichtigen Initiative, die zur Stimulierung der Bauwirtschaft, zum Klimaschutz und zur Verhinderung von Energiearmut beitragen werde. Zudem fragte er, wie die Umsetzung mit den Ländern und Gemeinden geplant sei.

Da es kein Sanktionsregime zur Einhaltung der Standards auf EU-Ebene gebe, müssten die Zielwerte innerstaatlich festgelegt werden, hielt Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) fest. Der NEOS-Mandatar interessierte sich für den dadurch entstehenden Anpassungsbedarf in den Bauordnungen.

Als erster Schritt würden die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik angepasst, antwortete eine Expertin des Klimaschutzministeriums auf die Fragen der Mandatare. Zudem werde man gemeinsam mit den Bundesländern an einer sozialverträglichen Umsetzung der neuen Standards arbeiten. Ausnahmen zur Sanierung werde es für jene Gebäude geben, bei denen eine Sanierung technisch nicht möglich sei. Auch denkmalgeschützte Gebäude seien davon ausgenommen. Bei einer Nichteinhaltung der Zielvorgaben seien mögliche Sanktionen den Nationalstaaten vorbehalten. (Schluss) bea/edl

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