Keine Toleranz für Windkraft in ornithologischen Ausschlusszonen!

BirdLife Österreich bereitet Stellungnahme zum Zonierungsentwurf NÖ vor

IN DER AM 4. APRIL AUFGELEGTEN 1. NOVELLE ZUR VERORDNUNG ÜBER EIN SEKTORALES RAUMORDNUNGSPROGRAMM ÜBER DIE WINDKRAFTNUTZUNG IN NIEDERÖSTERREICH (NÖ SEKROP WIND) WERDEN MEHRFACH IN VOGELSCHUTZFACHLICH EXTREM SENSIBLEN BEREICHEN NATUR- UND ARTENSCHUTZBELANGE IGNORIERT BZW. HINTENANGESTELLT. SO LIEGEN 23 PROZENT DER NEU AUSGEWIESENEN FLÄCHE FÜR DIE WINDNUTZUNG IN ORNITHOLOGISCHEN AUSSCHLUSSZONEN. FÜR EINE NATURVERTRÄGLICHE ENERGIEWENDE MÜSSEN DIESE UNGEACHTET ETWAIGER AUSGLEICHS- ODER MINDERUNGSMASSNAHMEN TABU SEIN UND ES AUCH BLEIBEN!

Die Naturschutzorganisation BirdLife Österreich bekennt sich zum Ausbau der Windkraft und ist überzeugt, dass dieser naturverträglich gestaltet werden kann und muss. Raumplanerische, großräumige Zonierungen sind dazu ein geeignetes Werkzeug, um Konflikte zwischen Natur- und Artenschutz und der Energienutzung gering zu halten. In diesem Zusammenhang begrüßt die Organisation das Vorhaben der NÖ Landesregierung, mittels einer Änderung des SekRop Wind neue Flächen zur Verfügung zu stellen und nicht konsumierbare Zonen zu streichen.  

AKTUELLE STUDIE

Eine von BirdLife Österreich durchgeführten Studie (*) kommt zu dem Ergebnis, dass aus ornithologischer und naturschutzfachlicher Sicht auf 56 Prozent der Landesfläche Niederösterreichs Windkraftnutzung unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Dem gegenüber stehen Europaschutzgebiete sowie Ausschlusszonen, in denen ein naturverträglicher Ausbau unmöglich ist. Laut dem von der Landesregierung NÖ aufgelegten Entwurf sollen 7.150 ha für den Neubau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Davon liegen rund 23 Prozent in ornithologischen Ausschlusszonen. 

AUSSCHLUSSZONEN SIND TABU

„Ein Ausbau in diesen ornithologischen Ausschlusszonen ist entgegen der fachlichen Grundlagen, konterkariert einen zeitgemäßen Arten- und Biodiversitätsschutz und führt zu maßgeblichen Konflikten“, so Matthias Schmidt von BirdLife Österreich: „Daraus resultieren langwierige Genehmigungsverfahren und unnötige Verzögerung bei der Energiewende.“ Daher prüft die Vogelschutzorganisation den Zonierungsentwurf eingehend und bereitet eine fachlich fundierte Stellungnahme vor. „Wir sehen einen wesentlichen Nachbesserungsbedarf Seitens der NÖ Landesregierung, um Biodiversität und Vogelschutz zu gewährleisten sowie unnötige lange Genehmigungsverfahren zu vermeiden“, so BirdLife Österreich. 

HINTERGRUND: KOLLISIONEN

„Windkraftlagen führen sowohl zu Lebensraumverlust als auch Kollisionen von einer Reihe bedrohter Vogelarten“, so der Ornithologe: „Beim Kaiseradler zeigt sich, dass 15 bis 25 Prozent der bekannten Sterblichkeit auf Kollisionen mit Windkraftanlagen zurückgehen!“  Allein heuer wurden Kollisionen von drei Seeadlern und zwei Kaiseradlern verzeichnet, wie etwa der am 14.3.2024 im Bezirk Gänserndorf kollidierte Kaiseradler. Dem Vogel wurde offensichtlich der Handflügel abgetrennt, er wird nie wieder in Freiheit leben können. Damit solche Ereignisse nicht die Regel würden, sei es wichtig, vogelkundlich wertvolle Gebiete freizuhalten. Ausschlusszonen sind Tabu und müssen es auch bleiben!

_(*): BirdLife Österreich (Hohenegger, J. A., Schmidt, M. & G. Wichmann) (2024): Ornithologische Untersuchung zum Sektoralen Raumordnungsprogramm Windkraft.- Studie im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierung, 139 pp., Wien._

BirdLife Österreich
Dr. Susanne Schreiner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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