Schallmeiner/Blimlinger: Großer Tag für die Psychotherapie

Grüne: Wichtiger Schritt in der Gesundheitsversorgung Österreichs

„Es ist geschafft! Uns ist hier wahrlich ein Meilenstein gelungen. Nach zahlreichen umfassenden Diskussionen mit allen Stakeholdern ist es uns gestern gelungen eine zukunftsweisende Reform des Psychotherapiegesetzes vorzulegen und mit großer Mehrheit zu beschließen. Ein wesentlicher Teil ist die Akademisierung der Ausbildung. Wir stellen zunächst 500 Master-Studienplätze für die öffentlichen Universitäten zur Verfügung. Die Universitäten können also mit der Entwicklung der neuen Studienpläne beginnen, um hier rasch die besten Bedingungen zu schaffen. Auch die Fachhochschulen können nun Studienplätze anbieten“, fasst Eva Blimlinger, Wissenschaftssprecherin der Grünen, einen der Inhalte der Novelle zusammen.

„Die Psychotherapieausbildung wird jetzt jedenfalls niederschwelliger und kostengünstiger und ist nicht mehr mit extrem hohen Kosten von bis zu 80.000 Euro verbunden. Ebenso machen wir mit der Online-Psychotherapie einen weiteren Schritt in die Zukunft, einen Schritt in Richtung telemedizinischer Anwendungen, wo sie auch nötig sind. Auch die Möglichkeit eines fremdsprachigen Angebots ist nun abgesichert“, ergänzt der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner.

Für das neue Masterstudium ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium oder die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Berufe erforderlich. Neben Psychologie und Medizin sind es nun Bachelorabschlüsse von Studien wie Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie oder Medizinisch-Technische-Dienste, die zum neuen Masterstudium berechtigen. Darüber hinaus können sich auch jene für das neue Masterstudium einschreiben, die einen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeberuf ausüben oder jene, die eine Berechtigung zur Ausübung des Hebammenberufs haben.

Fast 34 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes waren einige Verbesserungen erforderlich, um auch in Zukunft die besten Angebote zu garantieren. Weitere Schwerpunkte der Novelle sind etwa die Qualitätssicherung, die Übersichtlichkeit und Transparenz der Methodenvielfalt, das Beschwerdemanagement, die Berufspflichten und der Bereich der internationalen Qualifikationsnachweise.

„Wir müssen sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Berufspraxis den Blick über die Grenze richten, insbesondere nach Deutschland. Mit steigender Mobilität am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist eine international anerkannte Ausbildung eine notwendige Voraussetzung für gute Berufschancen“, zeigen sich Schallmeiner und Blimlinger erfreut.

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