Vorsätzlich rechtswidrig ganzjährige Bejagung Goldschakal Tirol: Anzeige Amtsmissbrauch

Die in Tirol per Geisler-Verordnung erlaubte ganzjährige Bejagung des Goldschakals widerspricht nicht nur EU-Recht, sondern ganz eindeutig auch dem Tiroler Jagdgesetz.

Der Goldschakal wird in mehreren Bundesländern Österreichs rechtswidrig bejagt. Rechtswidrig, weil die Art EU-rechtlich geschützt ist und auch Daten zu Populationsgrößen fehlen. Besonders übel ist die Situation in Tirol, wo der Goldschakal per Verordnung dem ganzjährigen Abschuss ausgeliefert wurde. Dafür ist die Landesregierung sogar bereit, die Verfassung zu brechen, wie sie offen zugibt. Der VGT hat deshalb Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den für die entsprechende Verordnung zuständigen Landesrat Josef Geisler eingebracht. Erstens hat er wissentlich nach Information durch den VGT eine Abschussverordnung erlassen, die dem Tiroler Jagdgesetz widerspricht, und zweitens hat er für die Verordnung keine Begutachtungsfrist eingeräumt und auch auf Anfrage anerkannte Umweltorganisationen nicht informiert, obwohl das die von Österreich bereits 2005 ratifizierte Aarhus-Konvention vorsieht.

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