Agieren der WKStA fügt Rechtsstaat Schaden zu

Gemeinsame Erklärung der Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Hausmaninger und Mag. Markus Passer zur Zurückweisung der Anklage gegen Siegfried Wolf: 

„Das Oberlandesgericht Graz hat am Freitag, dem 19. April 2024 eine von der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Hofrätin Mag.ᵃ Ilse-Maria VRABL-SANDA, eigenhändig unterfertigte Anklageschrift wegen wesentlicher Formfehler und mangelnder Verurteilungswahrscheinlichkeit zurückgewiesen. Für das OLG Graz war die Anklage in vielen Punkten gar nicht überprüfbar, nicht nachvollziehbar begründet, der Sachverhalt nicht ausreichend bzw. unvollständig ermittelt.

Siegfried Wolf begrüßt diese Entscheidung, die sein uneingeschränktes Vertrauen in die österreichischen Gerichte bestärkt. Dieses Vertrauen gilt freilich nicht für die WKStA, die Herrn Wolf seit Jahren offenkundig in befangener und rechtsstaatlich unerträglicher Weise verfolgt:

* Grundlage der zurückgewiesenen Anklage der WKStA sind seit rund zwanzig Jahren andauernde und nach wie vor unvollständige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im sogenannten „Eurofighter Komplex“. Wieso der Sachverhalt angesichts dieser langen Dauer von der Staatsanwaltschaft immer noch nicht ausermittelt wurde, ist schlichtweg unbegreiflich.
* Von der WKStA gegen Siegfried Wolf seit mehreren Jahren laufende Parallelermittlungen desselben Sachbearbeiters der WKStA, OStA Dr. Andreas Bernat, wegen fünf behaupteter Falschaussagen vor Behörden und U-Ausschüssen mussten erst aufgrund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig eingestellt werden.
* In der sogenannten „Steuercausa“ liegen der WKStA seit Jahren massive Verdachtsmomente einer wiederholten Nötigung von Siegfried Wolf seitens der Großbetriebsprüfung (GBP) vor, die zu einer erheblichen Überzahlung Siegfried Wolfs in der Höhe von mehreren Millionen Euro geführt haben. Die Überzahlung ist seit knapp einem Jahr gutachtlich bestätigt und aktenkundig. Obwohl die Nötigung sogar von der GBP selbst protokollarisch festgehalten wurde und somit evident ist, prüft die WKStA trotz wiederholter Urgenzen seit über einem Jahr lediglich einen Anfangsverdacht gegen die Behörde und zeigt keine Reaktion auf das entlastende Gutachten.
* Auf Initiative von Siegfried Wolf eingeleitete Ermittlungen wegen Datenleaks aus dem Behördenbereich wurden abgebrochen, weil die behördeninternen Zugriffsprotokolle unwiederbringlich gelöscht wurden.
* Die Zusammenschau dieser Vorgehensweise legt eine massive Befangenheit seitens der zuständigen Sachbearbeiter der WKStA nahe. Justizministerin Alma Zadic und die zuständigen Rechtschutzbeauftragten sowie die Fachaufsicht sind dringend aufgefordert, die aktuelle Zurückweisung der Anklageschrift und die dafür angeführte Begründung zum Anlass zu nehmen, ihre Fach- und Disziplinaraufsicht endlich wahrzunehmen. _Justice delayed is justice denied_ – So wie die WKStA seit Jahren gegen Siegfried Wolf agiert, fügt sie nicht nur ihm, sondern auch dem österreichischen Rechtsstaat und Wirtschaftsstandort unwiederbringlichen Schaden zu.“

Josef Kalina
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